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EJPD: Fall Achraf: Bundesrat Blocher informiert

Bern (ots)

03.11.2004. Bundesrat Christoph Blocher hat an der
heutigen Sitzung den Gesamtbundesrat über den Fall des in der 
Schweiz inhaftierten mutmasslichen Terroristen Mohamed Achraf 
informiert. Er betonte, dass dank professionellem Vorgehen der 
schweizerischen Sicherheitsorgane ein Fahndungserfolg erzielt wurde. 
Eine Neubeurteilung der Sicherheitslage der Schweiz drängt sich 
nicht auf.
Der EJPD-Vorsteher hat heute anlässlich der Bundesratssitzung 
darüber informiert, wie es zur Festnahme eines radikalen Islamisten 
kam, der von den spanischen Behörden seit dem 19. Oktober 2004 als 
mutmasslicher Terrorist beschuldigt wird.
Eckdaten der Chronologie
Der verdächtigte Mann lebte seit 2003 als Asylsuchender 
unter dem Namen Kamel Saadi in der Schweiz. Nachdem sein Asylgesuch 
im Oktober 2003 abgelehnt worden war, tauchte er unter.
Er wurde am 28. August 2004 im Flughafen Zürich - Kloten 
wegen Verdachts auf ein Bagatelldelikt festgenommen und 
anschliessend in Ausschaffungshaft genommen.
Anfang September wurde diese Person durch schweizerische 
Sicherheitsorgane als Mohamed Achraf identifiziert. Er war als eine 
„extrem radikale Person“ gemeldet und wurde seither überprüft. 
Konkrete terroristische Aktivitäten konnten ihm zu diesem Zeitpunkt 
nicht nachgewiesen werden.
Am 19. Oktober 2004 verbreiteten spanische Medien Hinweise, 
dass Achraf zusammen mit anderen Personen in Spanien ein grosses 
Attentat geplant haben könnte.
Am selben Tag orientiert der spanische Justizminister 
Bundesrat Blocher über konkrete terroristische Verdachtsgründe gegen 
Achraf und besprach mit ihm das weitere Vorgehen. Der EJPD- 
Vorsteher versicherte seinem spanischen Kollegen, dass Mohamed 
Achraf in Haft bleiben werde und forderte ihn auf, unverzüglich ein 
Auslieferungsgesuch zu stellen. Alle involvierten Stellen des Bundes 
wurden umgehend orientiert. Ebenso wurde am gleichen Abend der 
Kanton Zürich orientiert, wo sich Achraf in Ausschaffungshaft 
befand, damit die weitere Inhaftierung gewährleistet war.
Am 21. Oktober 2004 eröffnete die Bundesanwaltschaft ein 
Strafverfahren gegen Achraf wegen Verdacht der Zugehörigkeit oder 
Unterstützung einer kriminellen Organisation.
Am 27. Oktober 2004 traf das Auslieferungsbegehren der 
spanischen Behörden ein. Das Gesuch wird zu Zeit geprüft.
Durch diese Massnahmen war der Fahndungserfolg gewährleistet, und 
der mutmassliche Terrorist Achraf konnte der Justiz übergeben 
werden. Die bisherige Beurteilung der Sicherheitslage der Schweiz 
hat sich bestätigt, dass unser Land kein primäres Ziel für 
terroristische Angriffe ist, aber angesichts der Potenziale 
terroristischer Organisationen von Terrorakten betroffen sein und 
als logistischer Rückzugsraum benutzt werden könnte. Die Schweiz ist 
daher entschlossen, wie bisher ihren Beitrag zur Bekämpfung des 
internationalen Terrorismus zu leisten.
Weitere Auskünfte:
Livio Zanolari, Mediensprecher  EJPD, Tel. 031  322 40 90

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