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EJPD: Infostar ist bald landesweit in Betrieb Bundesrat setzt revidiertes Zivilgesetzbuch auf den 1. Juli 2004 in Kraft

Bern (ots)

28.04.2004. Mit dem System „Infostar“ wird der
Personenstand künftig nur noch elektronisch beurkundet. Das 
Zivilstandswesen in der Schweiz betritt damit eine neue Ära der 
Datenerfassung. Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte 
Zivilgesetzbuch und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Juli 2004 
in Kraft gesetzt.
Alle Zivilstandsbehörden werden am 1. Juli 2004 an die zentrale 
Datenbank „Infostar“ angeschlossen sein, das vollelektronische 
Beurkundungssystem wird voraussichtlich bis Ende Jahr komplett in 
Betrieb sein. Damit werden die heutigen vier Einzelregister mit 
Informationen zu Geburt, Ehe, Tod und Kindesanerkennung sowie das 
Familienregister ersetzt, welche die Zivilstandsämter in der ganzen 
Schweiz bislang auf Papier geführt haben.
Zusammenarbeit zwischen den Kantonen wird möglich Neu wird es 
Sonderzivilstandsämter geben, die unter anderem ausländische 
Entscheide und Urkunden über Kantonsangehörige erfassen. In Zukunft 
ist auch eine interkantonale Zusammenarbeit von Zivilstandsämtern 
und kantonalen Aufsichtsbehörden möglich. Eine weitere Neuerung ist 
der Eidgenössische Fähigkeitsausweis für Zivilstandsbeamtinnen und 
-beamte. Dieser auf einer Ausbildungsinitiative des Schweizerischen 
Verbandes für Zivilstandswesen beruhende Ausweis und die seit dem 1. 
Januar 2000 in Kraft stehende Vorschrift über einen minimalen 
Beschäftigungsgrad von 40 Prozent ermöglichen zusammen mit der 
vollelektronischen Beurkundung professionellere Dienstleistungen für 
Private und Behörden.
Weitere Auskünfte:
Rolf Reinhard, Bundesamt für Justiz, Tel. 031  322 53 48

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