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EJPD: Massgeschneiderte Rechtsformen für Unternehmen Bundesrat setzt das Fusionsgesetz auf den 1. Juli 2004 in Kraft

Bern (ots)

21.04.2004. Unternehmen können in Zukunft ihre
Rechtsform optimal ausgestalten und besser an veränderte Bedürfnisse 
anpassen. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Fusionsgesetz sowie die 
Ausführungs- bestimmungen auf Verordnungsstufe auf den 1. Juli 2004 
in Kraft ge- setzt.
Mit dem am 3. Oktober 2003 vom Parlament verabschiedeten 
Bundesgesetz über die Fusion, Spaltung, Umwandlung und 
Vermögensübertragung wird die Reorganisation von Unternehmen 
umfassend neu geregelt. Das Fusionsgesetz stellt der Wirtschaft 
zeitgemässe rechtliche Instrumente zur Verfügung und schafft 
Rechtssicherheit und Transparenz bei Restrukturierungen. Dabei wird 
der Rechtsschutz aller Beteiligten und Betroffenen gewährleistet, 
insbesondere der Schutz von Minderheiten unter den Gesellschaftern 
und der Schutz der Arbeitnehmer.
Das Fusionsgesetz ersetzt die heutigen Vorschriften des 
Obligationenrechts (OR) über die Fusion und Umwandlung und schliesst 
bedeutende Lücken. Während das geltende Recht die Fusion nur für 
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Genossenschaften 
vorsieht, ist in Zukunft die Fusion für alle Gesellschaftsformen des 
OR sowie für Vereine und Stiftungen klar geregelt. Weiter wird die 
Umwandlung der Rechtsform, die bisher nur für die Umwandlung einer 
Aktiengesellschaft (AG) in eine Gesellschaft mit beschränkter 
Haftung (GmbH) möglich ist, neu generell zugelassen.
Neue rechtliche Instrumente Das Fusionsgesetz erleichtert die 
Neustrukturierung von Unternehmen ferner durch das neue Instrument 
der Spaltung, die eine Neuzuteilung des Vermögens und der 
Mitgliedschaftsrechte ermöglicht. Durch das neue Instrument der 
Vermögensübertragung wird die Übertragung eines Unternehmens oder 
von Teilen des Unternehmens vereinfacht.
Änderungen verschiedener steuerrechtlicher Erlasse stellen sicher, 
dass Umstrukturierungen von Unternehmen steuerneutral durchgeführt 
werden können.
Weitere Auskünfte:
Hanspeter Kläy, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 96

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