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EJPD: Schweizer Hafteinrichtungen auf dem Prüfstand Vierter Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz

Bern (ots)

16.10.2003. Eine fünfköpfige Delegation des
„Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und 
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ kommt am 
20. Oktober in die Schweiz. Der Besuch wird fünf Tage dauern.
Der von Experten und Dolmetschern begleitete Ausschuss besucht 
Personen, denen auf Grund einer behördlichen Verfügung die Freiheit 
entzogen ist. Darunter fallen Freiheitsentzüge aus strafrechtlichen, 
strafprozessrechtlichen, zivil- und verwaltungsrechtlichen sowie 
militärstrafrechtlichen Gründen. Der Ausschuss ist ermächtigt, mit 
den Inhaftierten Gespräche ohne Zeugen zu führen. Die Delegation hat 
angekündigt, das Flughafengefängnis in Kloten zu besichtigen. Der 
Besuch von weiteren Einrichtungen steht noch nicht fest.
Letzter Besuch der Delegation im 2001
Der Ausschuss stützt sich auf das durch schweizerische Initiative 
zustande gekommene „Europäische Übereinkommen zur Verhütung von 
Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder 
Strafe“. Das Übereinkommen ist von 44 der 45 Mitgliedstaaten des 
Europarates ratifiziert worden; für die Schweiz ist es am 1. Februar 
1989 in Kraft getreten. Der Anti-Folter-Ausschuss setzt sich aus 
Juristen, Ärzten, Spezialisten des Strafvollzugs und anderen 
Experten zusammen und hat seinen Sitz in Strassburg. Er organisiert 
in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die 
Schweiz hat er bereits 1991, 1996 und 2001 besucht.
Bericht mit allfälligen Empfehlungen
Nach dem Besuch verfasst der Ausschuss zuhanden des Bundesrates 
einen Bericht über die Verhältnisse, die er in den besuchten 
Hafteinrichtungen angetroffen hat. Darin enthalten sind auch 
allfällige Empfehlungen zur Verbesserung der Haftbedingungen. Der 
Ausschuss versteht sich nicht als Ankläger, sondern will durch eine 
gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des besuchten 
Staates die Haftbedingungen verbessern, wo dies nötig ist. Sein 
Bericht bleibt deshalb grundsätzlich vertraulich, sofern nicht die 
Regierung des besuchten Staates selber um dessen Veröffentlichung 
ersucht.
Weitere Auskünfte:
Priska Schürmann, Chefin der Sektion Straf- und Massnahmenvollzug, 
Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 71

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