Kontrolle von Holzfeuerungen
Luzern (ots) - Die Zentralschweizer Umweltdirektoren-Konferenz (ZUDK) hat an ihrer Sitzung vom 27. April 2006 beschlossen, für Holzfeuerungen mit einer Leistung von weniger als 70 Kilowatt eine kostenpflichtige Kontrolle einzuführen. Der Luzerner Regierungsrat hat am 8. September 2006 die entsprechenden Verordnungen angepasst. Mit diesem Schritt wird eine Gleichbehandlung gegenüber der periodischen Messpflicht für Öl- und Gasfeuerungen erreicht sowie dazu ...