Suisseculture - Das Folgerecht wird europaweit umgesetzt
Zürich (ots) - Im Fürstentum Liechtenstein und in Österreich gilt seit Jahresbeginn das Folgerecht beim Wiederverkauf von Kunstwerken. Damit erhalten Künstlerinnen und Künstler oder ihre Erben einen Anspruch auf eine prozentuale Beteiligung am Erlös bei Wiederverkäufen ihrer Originalwerke und haben somit an der Wertsteigerung teil. Die entsprechende Änderung des Urheberrechtsgesetzes ist am 16. Februar 2006 im ...