HEV Schweiz: 1. August ohne Nachbarschaftsstreit
Zürich (ots) - Der 1. August ist - wie übrigens auch der Jahreswechsel - ein Sonderfall: An diesem Tag ist das Abrennen von Feuerwerk teilweise auch während der gesetzlichen Ruhezeiten gestattet. Lärmbeeinträchtigungen im Rahmen der Feierlichkeiten zum 1. August müssen somit toleriert werden, sofern sie das übliche Mass nicht überschreiten. Das Abbrennen lärmenden Feuerwerkes ist allerdings auf den ...