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Die Kantonalen Gebäudeversicherungen ziehen Bilanz zum Schadenjahr 2009: Tendenz der Elementarschäden im Gegensatz zu den Feuerschäden steigend

Bern (ots)

Die Delegierten- und Generalversammlung der
Gemeinschaftsorganisationen aller 19 Kantonalen Gebäudeversicherungen
fand Ende Juni 2010 im Jura statt. Die an den Versammlungen 
präsentierten Zahlen zeigen auf, dass sich das Jahr 2009 bei den 
Feuerschäden durch einen erfreulichen Schadenverlauf auszeichnet. In 
den letzten 50 Jahren nahmen die Feuerschäden ab. Demgegenüber 
entwickelt sich der Trend bei den Elementarschäden in eine negative 
Richtung. Mit 428.5 Millionen Elementarschäden an Gebäuden geht das 
Jahr 2009 als drittgrösstes Schadenjahr in die Schweizer Geschichte 
ein.
Bedingt durch die Klimaänderung wird es in Zukunft vermehrt hohe 
und höchste Elementarschäden geben. Bei diesen Extremsituationen 
gewinnen die Präventionsmassnahmen an Bedeutung. Der Eintritt einer 
Naturkatastrophe kann zwar nicht verhindert, aber das Schadenausmass 
durch gezielte Massnahmen wesentlich verringert werden. Hier setzen 
die Kantonalen Gebäudeversicherungen an. Sie entwickeln gemeinsam mit
Ihrer Dachorganisation, der Vereinigung Kantonaler 
Feuerversicherungen (VKF), Instrumente zur Begrenzung von 
Elementarschäden.
Neben der Wiederwahl des amtierenden Präsidenten, Bernhard 
Fröhlich wurde an der VKF-Delegiertenversammlung Markus Feltscher, 
neuer Direktor der Gebäudeversicherung Graubünden, in den Vorstand 
gewählt. Die Poolversammlung bestimmte Peter Blumer, Direktor der 
Gebäudeversicherung Basel-Stadt zum Präsidenten des Schweizerischen 
Pools für Erdbebendeckung. Die Poolleitung wurde ausserdem durch drei
neue Direktoren, Hansueli Leisinger, glarnerSach, Renato Resegatti, 
Gebäudeversicherung St. Gallen und Alain Rossier, Solothurnische 
Gebäudeversicherung, erweitert. Der IRV-Verwaltungsrat wurde für 
weitere vier Jahre bestätigt.
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (Pool)
In der Schweiz gibt es in 19 Kantonen Kantonale 
Gebäudeversicherungen. Diese versichern die Hauseigentümer 
obligatorisch und unter Monopol gegen Feuerschäden oder 
Elementarschäden wie Hochwasser oder Lawinen. Jedoch schliessen alle 
- bis auf Zürich - die direkten und indirekten Folgen eines Erdbebens
von der Vergütung aus. Grund: Bei einem schweren Erdbeben können die 
Gesamtschäden so gross sein, dass die gesamte Versicherungswirtschaft
zu wenig Mittel hat, um jedem Hausbesitzer den gesamten Schaden zu 
vergüten. 1978 haben die Kantonalen Gebäudeversicherungen (exklusive 
Zürich) aus eigener Initiative den sogenannten «Schweizerischen Pool 
für Erdbebendeckung» gegründet. Mit diesem Pool geht es den 18 
Gebäudeversicherungen darum, gemeinsam und freiwillig einen 
Geldbetrag bereitzustellen, mit dem sie bei einem schwereren Erdbeben
wenigstens einen Teil der Gebäudeschäden auf ihren Kantonsgebieten 
bezahlen können. Aktueller Stand: Die 18 Gebäudeversicherungen können
bei einem Erdbeben maximal zwei Milliarden Franken vergüten.

Kontakt:

Peter W. Schneider, Direktor IRV/VKF/Pool
Tel.: +41/31/320'22'55
E-Mail: schneider@irv.ch

Rolf Meier, Medienstelle IRV/VKF/Pool
Tel.: +41/31/320'22'82
E-Mail: meier@vkf.ch

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