Neuschatzung in der Bauzone wird weitergeführt
Luzern (ots) - Das Finanzdepartement des Kantons Luzern hat entschieden, die aktuelle Neuschatzungsperiode bis Ende 2012 zu verlängern und die Neuschatzung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke in den Jahren 2013 bis 2017 fortzusetzen. Damit werden Tausende von Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentums-Grundstücken und Grundstücken ohne Bauten von Grund auf neu bewertet. Das Schatzungsgesetz (SRL Nr. 626) schreibt vor, ...