pafl: Pressemitteilung aus dem Fürstenhaus
(ots) - Vaduz, 13. August (pafl) - Am 15. August 2004 wird der Fürst von Liechtenstein den Erbprinzen gemäss Art. 13bis der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein zur Vorbereitung für die Thronfolge als seinen Stellvertreter mit der Ausübung der ihm zustehenden Hoheitsrechte betrauen. Die Stellvertretung wird umfassend und auf Dauer sein, d.h. der Erbprinz wird auf unbeschränkte Zeit alle Aufgaben des ...