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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Fürstliche Verordnung zur Einsetzung des Erbprinzen als Stellvertreter des Fürsten

(ots)

Vaduz, 13. August (pafl) -

Anlässlich des diesjährigen
Staatsfeiertages am kommenden Sonntag wird Fürst Hans-Adam II. den 
Erbprinzen mit der Ausübung der ihm als Fürsten zustehenden 
Hoheitsrechte im Sinne der Verfassung betrauen. Der Fürst wird am 
15. August 2004 nachstehende Fürstliche Verordnung betreffend die 
Einrichtung einer Stellvertretung erlassen:
„Im Sinne von Art. 13bis der Verfassung vom 5. Oktober 1921, 
LGBl. 1921 Nr. 15, in der Fassung des Verfassungsgesetzes vom 16. 
März 2003, LGBl. 2003 Nr. 186, betraue Ich mit Wirkung ab heutigem 
Tage Meinen zukünftigen Nachfolger Seine Durchlaucht Erbprinz Alois 
zur Vorbereitung für die Thronfolge als Meinen Stellvertreter mit 
der Ausübung aller Mir zustehenden Hoheitsrechte.
Über wichtige Landesangelegenheiten wird Mir Mein Stellvertreter 
Bericht erstatten.
Mein Stellvertreter wird wie folgt unterzeichnen:
„In Stellvertretung des Landesfürsten:
Alois, Erbprinz“
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef“
Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 10. August 2004 vom Inhalt 
dieser Fürstlichen Verordnung Kenntnis genommen. Der Regierungschef 
wird diese Verordnung nach Unterzeichnung durch den Fürsten 
gegenzeichnen. Die Verordnung wird am Montag, 16. August 2004, im 
Landesgesetzblatt publiziert.

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