Kein Strafverfahren gegen Ulrich Gygi und damalige Mitarbeitende
Bern (ots) - Die Vorgeschichte zusammengefasst: Im März 1999 reichte die SRO FIFA bei der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ein Gesuch um Anerkennung ein. Im Dezember 1999 verlangte sie den Ausstand des Kontrollstellenleiters Niklaus Huber wegen Befangenheit. Anfangs Februar 2000 hiess der Rechtsdienst der Eidg. Finanzverwaltung (RD EFV) das Ausstandsbegehren gut. Daraufhin wurde in Ermangelung ...