Raumplanung. Die Chance Liechtensteins
Die Landwirtschaft sichern und erhalten Vaduz (ots) - Der verbliebene landwirtschaftliche Boden in Liechtenstein ist geschützt. Der Landtag hat am 25. März 1992 mit dem Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens festgelegt, dass die verbliebenen landwirtschaftlichen Produktionsflächen auf Dauer zu erhalten sind. In den vorangegangenen 50 Jahren ist die ...