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Bundesamt für Landwirtschaft

Umsetzung des Agrarabkommens mit der EU

Bern (ots)- Der Bundesrat hat heute die notwendigen
Verordnungsänderungen zur Umsetzung des Agrarabkommens genehmigt. Die
neue Verordnung über den Käse ermöglicht innerhalb von fünf Jahren
einen unbeschränkten gegenseitigen Marktzugang für den gesamten
Käsehandel zwischen der Schweiz und der EU.
Die Schweiz hat im Juni 1999 die sieben sektoriellen Abkommen mit
der EU unterzeichnet. Eines dieser Abkommen betrifft den Agrarsektor.
Das Inkrafttreten dieser sieben Abkommen wird für das zweite Quartal
2002 erwartet. Das Agrarabkommen betrifft verschiedene Bereiche der
schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft, vor allem aber
denjenigen des Käses:
Eine zeitlich befristete Verordnung für die Einfuhr und Ausfuhr
von Käse regelt die Modalitäten des Käsehandels für die Übergangszeit
von fünf Jahren. Nach dieser Frist besteht im Käsesektor gegenseitig
unbeschränkter Marktzugang.
Die Freihandelsverordnung wurde vollständig überarbeitet, um alle
tarifarischen und mengenmässigen Präferenzen gegenüber der EU
(ausgenommen Käse) sowie die bereits geltenden Zollkonzessionen der
EFTA-Konvention in einer einzigen Verordnung aufzuführen.
Die Agrareinfuhrverordnung regelt die Verteilung der
Zollkontingente.
Für die Bereiche Früchte, Gemüse, Wein und Saatgut sind die
Verordnungen angepasst worden, um die technischen Handelshemmnisse
zwischen der Schweiz und der EU auszuräumen. Diese Harmonisierung
gilt sofort nach dem Inkrafttreten des Agrarabkommens.
Im Veterinärbereich erleichtern die Verordnungsanpassungen die
Kontrollen bei der Ein- und Ausfuhr von Tieren und Milchprodukten.

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft
Christian Häberli
Tel. +41 31 322 25 13

Bundesamt für Veterinärwesen
tephan Häsler,
Tel. +41 31 323 84 98

seco
Ariel Wyler
Tel. +41 31 324 08 07

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