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Irle Moser Rechtsanwälte

Oberster Gerichtshof der Republik Österreich: Freispruch für Cevdet Caner und fünf Mitangeklagte ist rechtskräftig

Wien/Berlin (ots)

Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich (OGH) hat durch Beschluss vom 29. Juni 2023 das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 15.09.2020 und damit den Freispruch für Cevdet Caner sowie fünf Mitangeklagte vollständig und umfassend bestätigt und die Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwaltschaft Wien zurückgewiesen.

Das Landesgericht für Strafsachen hatte die durch die Staatsanwaltschaft Wien erhobenen Vorwürfe als durchweg unbegründet verworfen.

Für die Staatsanwaltschaft Wien und Staatsanwältin Dr. Martina Semper endet mit der Entscheidung des OGH dieses Strafverfahren mit einer klaren Niederlage. So stellt der OGH gleich mehrfach in seiner Entscheidungsbegründung fest, dass die von der Staatsanwaltschaft Wien im Hinblick auf die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien reklamierten Nichtigkeitsgründe nicht gesetzmäßig ausgeführt waren oder nicht in der gebotenen Deutlichkeit und Bestimmtheit dargestellt worden seien und die Staatsanwaltschaft teilweise sogar unzulässige Beweiswürdigungskritik geübt habe. Dies war so klar, dass es für die Entscheidung des OGH nicht einmal einer mündlichen Verhandlung bedurfte: "Die Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwaltschaft waren daher - großteils in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur - bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen" resümiert der OGH seine Entscheidung.

Cevdet Caner sowie die fünf weiteren Mitangeklagten wurden daher nunmehr - nach einem über 13 Jahre dauernden Verfahren mit all seinen nachteiligen Folgen für das jeweilige Berufs- und Privatleben der Angeklagten - durch den OGH endlich und verdient vollständig rehabilitiert.

Cevdet Caner hatte als Vorstandsvorsitzender und Eigentümer der Level One Group ab 2005 in großem Umfang intakte und werthaltige Immobilien vorwiegend in Deutschland erworben und gewinnbringend vermietet. Inmitten der Vorbereitungen des von dem erfolgreich wirtschaftenden Unternehmen geplanten Börsenganges nutzte im Jahre 2008 - zum Höhepunkt der weltweiten Finanzkrise - ein Konsortium aus Banken und Hedgefonds die Gelegenheit zu einer feindlichen Übernahme und führte die Level One Group damit gezielt, auch zum Nachsehen zahlreicher Anleger, in die geplante Insolvenz.

Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte die daraufhin gegen Cevdet Caner eingeleiteten Ermittlungen bereits frühzeitig in den Jahren 2008 und 2012 mangels jedweden Tatverdachts ein. Die Staatsanwaltschaft in England nahm nicht einmal Ermittlungen auf, sah also bereits keinen Anfangsverdacht.

Demgegenüber hat die Staatsanwaltschaft Wien ein 8-jähriges Ermittlungsverfahren geführt, bevor sie schließlich im Jahr 2018 Anklage gegen Cevdet Caner und fünf Mitangeklagte erhob - allerdings ohne dass die ermittelnde Staatsanwältin Dr. Martina Semper den Erstangeklagten Cevdet Caner jemals zuvor persönlich befragt hatte. Aufgrund von Verfahrensmängeln bereits im Laufe des Ermittlungsverfahrens rügte das OLG Wien die Staatsanwaltschaft Wien mehrfach und hob Entscheidungen der Ermittlungsbehörde und des Ermittlungsrichters wiederholt auf. Die Verfahrensmängel und die überlange Verfahrensdauer mit ihren persönlichen Belastungen für alle Angeklagten führten nach einer durch Cevdet Caner erhobenen Menschenrechtsbeschwerde auch zu einer Rüge des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der die Republik Österreich am 20. September 2018 aufgrund überlanger Verfahrensdauer zur Zahlung von Schadenersatz gegenüber Cevdet Caner verurteilte.

Die überlange Verfahrensdauer und damit Aufrechterhaltung der erhobenen und sich durchweg als unbegründet erwiesenen Vorwürfe waren auch wesentlicher Ausgangspunkt der durch den berüchtigten Shortseller Fraser Perring in seinem Viceroy Report verbreiteten Falschbehauptungen und Verleumdungen gegen Cevdet Caner und Mitglieder seiner Familie, die nunmehr staatsanwaltliche Ermittlungen in Deutschland ausgelöst haben.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien untersuchte in dem knapp 2-jährigen fair und objektiv durchgeführten Strafprozess die der Anklage zugrunde liegenden Vorwürfe. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft jahrelang einseitig und voreingenommen ermittelt hatte. Auch das der Anklage zugrunde liegende Sachverständigengutachten hatte zahlreiche Unterlagen nicht berücksichtigt oder falsch interpretiert. Im Laufe des Verfahrens erwiesen sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer mehr als falsch. Gleichwohl sah sich die Staatsanwaltschaft auch in Anbetracht des für die Angeklagten günstigen Prozessverlaufes nicht zu einer angezeigten Rücknahme ihrer Anklage veranlasst.

Unter Vorsitz des den Strafprozess leitenden Richter Michael Tolstiuk führten 55 Verhandlungstage, die Einvernahme von 51 Zeugen und die eingehende Befassung mit einem mehrere Tausend Seiten umfassenden Gerichtsakt zu einem klaren Ergebnis: Die Unschuld von Cevdet Caner und der weiteren Mitangeklagten.

Dennoch hat die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwältin Dr. Martina Semper, gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Diese erwiesen sich nach Auffassung des OGH - in weitgehender Übereinstimmung mit der Generalprokuratur - als derart unbegründet, dass sie bereits in der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen waren.

Für Cevdet Caner, fünf Mitangeklagte und das Land Österreich endet damit nach 13 Jahren ein sehr langes und für alle Beteiligten (einschließlich die österreichischen Steuerzahler) sehr kostspieliges Strafverfahren, an dessen Ende aber immerhin die Gerechtigkeit siegt.

Cevdet Caner: "Ich bin erleichtert und glücklich, dass sich sämtliche Vorwürfe nach einer durch Sachverstand, Gründlichkeit und Unvoreingenommenheit geprägten gerichtlichen Untersuchung erwartungsgemäß als durchweg haltlos erwiesen haben und damit meine Unschuld sowie die meiner ehemals Mitangeklagten nunmehr auch letztinstanzlich bestätigt wurde. Nunmehr vertraue ich darauf, dass auch die deutsche Staatsanwaltschaft nach gründlicher und gewissenhafter Prüfung der jüngst erhobenen Vorwürfe unter meiner uneingeschränkten Kooperation ihre Ermittlungen schnell einstellen wird."

Pressekontakt:

IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG
Dr. Ben M. Irle LL.M.
Unter den Linden 32-34
10117 Berlin
irle@irlemoser.com
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