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Irle Moser Rechtsanwälte

Presseinformation Julian Reichelt
Gütetermin Arbeitsgericht Berlin
Axel Springer verschweigt Tatsachen, die Täuschungsvorwurf vollständig entkräften
Julian Reichelt erhebt Widerklage

Berlin (ots)

Vor dem Arbeitsgericht Berlin wurde am heutigen 09.06.2023 erstmals zu der Klage der Axel Springer SE gegen Julian Reichelt im Rahmen eines Gütetermins verhandelt.

Gegenstand der Klage ist die durch die Axel Springer SE geltend gemachte Rückzahlung einer an Julian Reichelt geleisteten Abfindung sowie die Zahlung von Vertragsstrafen, da Julian Reichelt nach Darstellung der Axel Springer SE diese hinsichtlich der Herausgabe und Löschung von Dateien getäuscht und zudem Mitarbeiter der Axel Springer SE abgeworben haben soll.

Die gerade mal 8-seitige arbeitsgerichtliche Klage der Axel Springer SE gründet den erhobenen Vorwurf des widerrechtlichen Einbehalts zu löschender Dateien und einer durch Julian Reichelt angeblich zu Lasten der Axel Springer SE begangenen Täuschungshandlung allein auf den im Wesentlichen unwahren Angaben des Verlegers der Berliner Zeitung, Holger Friedrich, der Informationen von Julian Reichelt erhalten haben will, die dieser nach Auffassung der Axel Springer SE hätte löschen müssen. Die Klageerwiderung sowie die heutige Güteverhandlung offenbaren, dass die Axel Springer SE wesentliche ihr bekannte Umstände verschwiegen hat, die eine Täuschungshandlung des Julian Reichelt ausschließen und damit die Unbegründetheit des geltend gemachten Anspruchs auf Rückzahlung der Abfindung nahelegen.

So ist bereits die Behauptung, Holger Friedrich habe am 16.04.2023 "Material aus dem Haus Axel Springer" von Julian Reichelt erhalten, nachweislich unwahr. Richtig ist, dass Holger Friedrich allein der Wortlaut eines privaten Chat-Verlaufes zwischen Julian Reichelt und der anonymisierten Hauptbelastungszeugin für den gegenüber Julian Reichelt erhobenen Machmissbrauchsvorwurf des "Sex-on-Demand" übermittelt wurde. Um "Material aus dem Haus Axel Springer" handelt es sich damit eindeutig nicht. Diese Hauptbelastungszeugin und wesentliche Quelle für die mit dem Stern-Preis ausgezeichnete Berichterstattung des DER SPIEGEL "Warum Julian Reichelt gehen musste" hatte durch ihre Erfindung des erhobenen "Sex-on-Demand"-Vorwurfs nachweislich gelogen und ihre Aussage im Compliance-Verfahren der Axel Springer SE zur Überprüfung der Machmissbrauchsvorwürfe gegen Julian Reichelt im Nachgang zu Ihrer Befragung vollständig zurückgezogen.

An dem am 17.04.2023 geführten Gespräch zwischen Julian Reichelt und einem Vertreter der Redaktion der Berliner Zeitung hat Holger Friedrich selbst unstreitig nicht teilgenommen und kann daher schon nicht als Zeuge aus eigener Wahrnehmung bestätigen, dass Julian Reichelt "Interna aus dem Haus Axel Springer", insbesondere "interne Kommunikation von Mitgliedern der oberen Leitungsebene im Vorstand", offenbart habe. Auch diese Behauptung ist frei erfunden und damit unwahr. Gleichwohl benennt die Axel Springer SE Holger Friedrich auch hierzu als Zeugen.

Weiterhin hat die Axel Springer SE in ihre Klagebegründung trotz positiver Kenntnis dem Gericht relevante Umstände vorenthalten. Denn sie behauptet, dass Julian Reichelt einer Löschungspflicht nicht nachgekommen sei, obgleich die Axel Springer SE Julian Reichelt ausdrücklich untersagt hatte, Papierunterlagen und elektronische Daten zu löschen. So verschweigt sie, dass zum Zeitpunkt der Julian Reichelt vorgeworfenen angeblichen Täuschung am 03.11.2022 darüber, Dateien gelöscht zu haben, noch immer ein durch die Axel Springer SE auch gegenüber Julian Reichelt am 19.08.2022 ausgesprochener "Document Hold" fort galt, der Julian Reichelt die Löschung von Papierunterlagen und elektronischen Daten untersagte und damit auch derjenigen Informationen, die gegenüber Holger Friedrich und der Berliner Zeitung aufgezeigt wurden und deren Offenbaren nun durch die Axel Springer SE zum Anlass des Täuschungsvorwurfes sowie der geltend gemachten Rückzahlung der an Julian Reichelt geleisteten Abfindung gemacht werden. Anlass dieses "Document Holds" war eine in den USA eingereichte Zivilklage der vorbenannten Hauptbelastungszeugin gegen die Axel Springer Services, Inc. und die Bild GmbH. Wie heute bekannt ist, hatte diese Hauptbelastungszeugin nicht nur den Vorwurf des "Sex-on-Demand" frei erfunden, sondern auch ihre im Jahr 2021 im Compliance Verfahren der Axel Springer SE gemachte Aussage vollständig zurückgezogen. Im Zuge dieses US-Verfahrens wurde Julian Reichelt zudem durch die Axel Springer SE um Unterstützung gebeten und offenbarte dem Leiter Recht der Axel Springer SE am 27.09.2022 den ihn entlastenden Chat-Verlauf mit der Hauptbelastungszeugin, dessen Aufzeigen gegenüber der Berliner Zeitung Auslöser für die arbeitsgerichtliche Klage der Axel Springer SE gegen Julian Reichelt ist. Mithin hatte die Axel Springer SE sogar Kenntnis davon, dass Julian Reichelt über diesen Chat-Verlauf verfügt und dieser somit vom "Document Hold" mit umfasst war. Der "Document Hold" wurde erst am 21.11.2022, und damit deutlich nach der Erklärung vom 03.11.2022, durch die Julian Reichelt getäuscht haben soll, sowie der hieraufhin erfolgten Abfindungszahlung aufgehoben. All dessen ungeachtet, fallen zudem Chat-Kommunikationen nach dem eindeutigen Wortlaut des zwischen Julian Reichelt und der Axel Springer SE abgeschlossenen Abwicklungsvertrages nicht unter die Herausgabe- und Löschungspflicht, da es sich insoweit nicht um "Schriftstücke", "Dateien" oder "Datenträger" handelt.

Zudem verschweigt die Axel Springer SE dem Gericht weitere entscheidungsrelevante Umstände und trägt in Folge unvollständig und damit unwahr vor, wenn sie es unterlässt mitzuteilen, dass der Vorsitzende ihres Vorstandes, Mathias Döpfner, gegenüber Julian Reichelt anlässlich einer Medienanfrage der Sunday Times am 28.10.2022 und damit kurz vor der nunmehr vorgeworfenen vermeintlichen Täuschungshandlung des Julian Reichelt diesen ausdrücklich dazu angehalten hatte, Materialien wie die ihm zur Kenntnis gebrachten Chat-Verläufe zwischen Julian Reichelt und der Hauptbelastungszeugin für den Vorwurf des "Sex-on-Demand" "sehr sorgfältig zu dokumentieren", um entgegen des durch diese Belastungszeugin erhobenen Vorwurfes "die Wahrheit" zur Entlastung des Julian Reichelt untermauern zu können. In diesem Zusammenhang äußerte Mathias Döpfner: "Hast Du die Fragen von der Times? Die müssen die Fragen Dir stellen. Dann kannst Du mal auspacken." (Hervorhebung hinzugefügt)

Schließlich verschweigt die Axel Springer SE hinsichtlich einer weiteren, vom Täuschungsvorwurf umfassten Nachricht, dass sie auch insoweit zum Zeitpunkt der Erklärung des Julian Reichelt am 03.11.2022 Kenntnis darüber hatte, dass Julian Reichelt Zugriff auf diese Nachricht hatte. Denn diese Nachricht war Teil der Kommunikation einer Chat-Gruppe von Mitarbeitern der Axel Springer SE, in die Julian Reichelt nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses (erneut) aufgenommen und aus der er erst am 29.11.2022 - also nach der Erklärung am 03.11.2022 und nach Auszahlung der Abfindung - endgültig ausgeschlossen wurde.

Der gegenüber Julian Reichelt gemachte schwerwiegende und seine Reputation nachhaltig beschädigende Vorwurf, die Axel Springer SE am 03.11.2022 darüber getäuscht zu haben, die gegenüber der Berliner Zeitung offenbarten Materialien gelöscht zu haben, verfängt daher nicht und erweist sich als konstruiert, da Julian Reichelt nachweislich durch die Axel Springer SE selbst dazu verpflichtet wurde, auch diese Daten nicht zu löschen und, soweit es die ihm gemachten Vorwürfe des Machtmissbrauchs betraf, sogar von dem Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer SE persönlich aufgefordert worden war, ihn entlastende Chat-Verläufe zu dokumentieren und gegenüber Medien aufzuzeigen.

Hinsichtlich des erhobenen Vorwurfes der Mitarbeiter-Abwerbung lässt sich zu keinem der von der Axel Springer SE in ihrer Klage benannten früheren ihrer Mitarbeiter überzeugend darlegen, geschweige denn beweisen, dass Julian Reichelt entgegen seiner vertraglich eingegangenen Verpflichtung Mitarbeiter abgeworben habe. Wie fernliegend dieser Vorwurf ist, wird mit Blick auf den angeblich abgeworbenen früheren Leiter der BILD-Parlamentsredaktion Ralf Schuler deutlich, der ca. ein halbes Jahr und damit lange vor Aufnahme seiner Tätigkeit im Unternehmen des Julian Reichelt in einem öffentlich gewordenen Brief an Mathias Döpfner und den damaligen Bild-Chefredakteur Johannes Boie die auferlegte politische Ausrichtung in der Bild-Berichterstattung als Grund dafür darlegte, weshalb er die Axel Springer SE verlassen habe.

Die bereits an ihrem jeweiligen Seitenumfang ablesbare auch inhaltliche Substanzarmut sowohl der arbeitsgerichtlichen Klage wie auch der Strafanzeige unter Auslassung relevanter Fakten legen nahe, dass sowohl Klage wie auch Strafanzeige nicht dem Erreichen rechtlicher Ziele zu dienen bestimmt sind, sondern dem Aufbau eines Drohszenarios zur gezielten Einschüchterung sowie Schädigung der Reputation des Julian Reichelt. Denn Klage und Strafanzeige wurden vor ihrer Zustellung an Julian Reichelt an die Medien durchgestochen und damit offenbar mit gezielter Einschüchterungs- und Rufschädigungsabsicht in die Öffentlichkeit getragen. Die Zweckentfremdung von arbeitsgerichtlicher Klage und Strafanzeige werden auch durch den Umstand nahegelegt, dass der durch Holger Friedrich mit seinem Schreiben vom 19.04.2023 an den Leiter Recht der Axel Springer SE begangene "Quellen-Verrat" zu einer Einreichung sowohl der arbeitsgerichtlichen Klage wie auch der Strafanzeige am bereits darauffolgenden 20.04.2023 führte.

Mit diesem arbeitsgerichtlichen Verfahren wie auch dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren hat die Axel Springer SE rechtsstaatlichen Grundsätzen folgende Verfahren initiiert, in deren Rahmen es - vermutlich gänzlich entgegen ihrer verfolgten Strategie - nun auch möglich wird, die gezielte Verleumdungskampagne gegen Julian Reichelt auf der Grundlage erfundener Machtmissbrauchsvorwürfe, die Identitäten sowie Motive ihrer Initiatoren und Unterstützer sowie schließlich den tatsächlichen Umfang und die Substantiiertheit etwaiger weiterer Vorwürfe neben den erweislich erfundenen aufzuklären. Dem dient auch der im Wege der Widerklage geltend gemachte umfassende Auskunftsanspruch gegenüber der Axel Springer SE.

Dem weiteren arbeitsgerichtlichen Verfahrensverlauf wie auch den staatsanwaltlichen Ermittlungen sieht Julian Reichelt in dem Vertrauen auf eine jeweils sachliche und gründliche Klärung und rechtliche Würdigung der erhobenen Vorwürfe zuversichtlich entgegen.

Pressekontakt:

Dr. Ben M. Irle LL.M.
IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG
Unter den Linden 32-34
10117 Berlin
Tel.: 030-210 219 60
Email: irle@irlemoser.com

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