Alle Storys
Folgen
Keine Story von Irle Moser Rechtsanwälte mehr verpassen.

Irle Moser Rechtsanwälte

Presseinformation Julian Reichelt
Vorwürfe des Machtmissbrauchs nachweislich frei erfunden

Berlin (ots)

Als Rechtsanwalt des früheren Chefredakteurs der BILD, Herrn Julian Reichelt, gebe ich nachfolgende Erklärung ab:

Die Medienberichterstattungen von Die Zeit sowie Der Spiegel vom 13.04.2023 über den Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer SE, Herrn Mathias Döpfner, sowie zu zwischenzeitlich gewonnenen, meinen Mandanten entlastenden Erkenntnissen hinsichtlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe begangenen Machtmissbrauchs haben ein breites Medien-Echo und -Interesse ausgelöst.

Da wir davon ausgehen, dass auch in dieser Woche - auch anlässlich der Vorstellung des von Herrn Benjamin von Stuckrad-Barre verfassten Buches "Noch wach?" - fortgesetzt die gegen meinen Mandanten erhobenen Vorwürfe Gegenstand der Berichterstattung sein werden, haben wir Sie höflich aufzufordern, unter Berücksichtigung des öffentlichen Informationsinteresses an einer wahren, vollständigen und ausgewogenen Berichterstattung, folgende Tatsachen nicht unberücksichtigt zu lassen:

1. Nach umfassender Prüfung der unseren Mandanten belastenden Sachverhaltsdarstellungen im Rahmen der Zivilklage einer BILD-Mitarbeiterin und deren inhaltlichen Abgleich mit uns vorliegenden Chat-Verläufen erweisen sich wesentliche Behauptungen dieser Mitarbeiterin als frei erfunden und damit als unwahr. Diese unwahren Behauptungen betreffen hierbei auch den schwersten aller gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe, nämlich des "Sex-on-demand". Es waren die Vorwürfe dieser Mitarbeiterin, auf die der Großteil der Medienberichterstattung über angeblichen Machtmissbrauch meines Mandanten Bezug nahm.

2. Die Axel Springer SE wurde durch unseren Mandanten auf diese widerlegbaren Falschbehauptungen der klagenden Mitarbeiterin hingewiesen. Eine vollständige Durchführung dieses Zivilprozesses mit einer damit einhergehenden vollständigen Sachverhaltsaufklärung und damit zugleich die Wahrnehmung der Chance zur Entlastung meines Mandanten unterblieb; stattdessen wurde der Rechtstreit zwischen Verlag und Mitarbeiterin durch einvernehmliche Einigung beendet.

3. Weiterhin ist belegbar, dass diese Mitarbeiterin nicht von sich aus an die Axel Springer SE herangetreten war, sondern über Dritte anwerbend angesprochen und zur Aussage gegen meinen Mandanten bewegt wurde.

4. Meinem Mandanten wird bis heute jedweder Einblick in die von der Axel Springer SE durchgeführte Compliance-Untersuchung versagt, in der Frauen über ihre mit unserem Mandanten angeblich erlebten Erfahrungen berichtet haben sollen. Mein Mandant ist in vollständiger Unkenntnis darüber, welche konkreten Vorwürfe erhoben werden, welche Anzahl von Personen Vorwürfe erheben und welchen Zeiträumen und Orten diese Vorwürfe zugeordnet werden. Mein Mandant verfügt bis heute über kein einziges Schriftstück dieser Compliance-Untersuchung, selbst das Protokoll seiner Befragung, und auch die Vorlage des Abschlussberichts wird ihm - selbst in einer geschwärzten und damit anonymisierten Fassung - versagt. Mithin wurde und wird meinem Mandanten eine substantiierte Verteidigung gegen die ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe verwehrt. Vorwürfe, die zwar nach Abschluss der Untersuchung nicht unmittelbar zu einer Auflösung des mit ihm bestandenen Arbeitsverhältnisses geführt haben, aber bis heute unerwidert bestehen und durch Medienberichterstattungen regelmäßig aktualisiert werden.

Aus alledem folgt, dass nicht nur die gegen meinen Mandanten erhobenen Vorwürfe, sondern auch die Durchführung der Compliance-Untersuchung selbst und der Umgang der Axel Springer SE mit diesen Vorwürfen und dem Thema "Machtmissbrauch" generell einer völlig neuen Bewertung bedürfen.

5. Der Inhalt des am 19.04.2023 im Verlag Kiepenheuer & Witsch erscheinenden Buches des Autoren Benjamin von Stuckrad-Barre ist meinem Mandanten nicht bekannt. Die in den Medien kursierenden Spekulationen, der Roman zeichne das Wirken von Herrn Mathias Döpfner und meines Mandanten mit den gegen diesen erhobenen Machtmissbrauchsvorwürfen nach, werden mit Erscheinen des Buches ein Ende haben. Sollten sich die nunmehr als frei erfunden und unwahr erweisenden Vorwürfe der BILD-Mitarbeiterin erkennbar in dem Roman wiederfinden, habe ich Sie aufzufordern, im Rahmen einer anlässlich der Buchveröffentlichung erfolgenden Berichterstattung mit Bezügen zu meinem Mandanten zur Wahrung dessen Persönlichkeitsrechte darauf hinzuweisen, dass bis heute Herrn Julian Reichelt kein machtmissbräuchliches Verhalten nachgewiesen werden konnte, statt dessen aber belegbar ist, dass jedenfalls die Hauptbelastungszeugin ihre wesentlichen Vorwürfe frei erfunden und damit - strafrechtlich relevant - unwahre Angaben gemacht hat.

Abschließend habe ich Sie aufzufordern, die Grundsätze einer zulässigen Verdachtsberichterstattung einzuhalten und die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten zu wahren. Ich bin beauftragt, jede Medienberichterstattung zu prüfen und gegen jede Verletzung der Rechte meines Mandanten entschieden vorzugehen.

Dr. Ben M. Irle

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Pressekontakt:

IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG
Dr. Ben M. Irle LL.M.
Unter den Linden 32-34
10117 Berlin
office@irlemoser.com
030-21021960

Weitere Storys: Irle Moser Rechtsanwälte
Weitere Storys: Irle Moser Rechtsanwälte
  • 11.04.2022 – 13:22

    Hat der Hessische Rundfunk ein Sorgfaltsproblem?

    Frankfurt/Berlin (ots) - Kernaussagen aus der TV- und Podcast Doku "Just Love" des Hessischen Rundfunks werden durch sieben einstweilige Verfügungen gerichtlich untersagt. IRLE MOSER hat für das Oberhaupt der Religionsgemeinschaft Bhakti Marga, Paramahamsa Sri Swami Vishwandana, sowie eine weitere Person vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24, aufgrund falscher und unzulässiger Berichterstattung in einer TV- sowie ...

  • 15.09.2020 – 13:59

    Sieg durch Freispruch für Cevdet Caner

    Wien/Berlin (ots) - Cevdet Caner sowie fünf Mitangeklagte wurden heute durch das Landesgericht für Strafsachen Wien vollständig freigesprochen. Die von der Staatsanwaltschaft Wien erhobenen Vorwürfe der Gründung einer Kriminellen Vereinigung, des gewerbsmäßigen schweren Betrugs, der Betrügerischen Krida sowie der Geldwäscherei wurden vom erkennenden Senat des Gerichts erwartungsgemäß als durchweg unbegründet ...