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Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Schutzsuchende werden generell kriminalisiert
Staatspolitische Kommissionen wollen Zugriff auf persönliche Handydaten erlauben

Bern (ots)

Die Behörden sollen künftig private Handy- und Computerdaten von Asylsuchenden systematisch überprüfen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates befürwortet eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat, die die Auswertung persönlicher Daten zur Identitätsabklärung erlauben will. Die SFH kritisiert diesen Entscheid scharf und lehnt den drastischen Eingriff in die Privatsphäre ab - er ist unverhältnismässig und rechtsstaatlich bedenklich.

Die parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrat Gregor Rutz verlangt, dass die Schweizer Behörden in Zukunft systematisch auf Smartphones, Tablets, Laptops oder andere Datenträger von Asylsuchenden zugreifen können, um die Identität und Staatsangehörigkeit der Betroffenen zu klären. Die SFH kritisiert dieses Vorhaben scharf: Es ist rechtsstaatlich und aus Sicht des Datenschutzes höchst bedenklich.

Ungleichbehandlung und Vorverurteilung

Was die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte fordern, ist eine Spezialbestimmung für Schutzsuchende, die weit über die restriktive Regelung der Auswertung von Handydaten im Strafrecht hinausgeht. Smartphones von mutmasslichen Straftätern dürfen nur bei schweren Delikten und bei begründetem Tatverdacht analysiert werden. Bei Asylsuchenden jedoch soll bereits der Zweifel an deren Angaben zu einem solch schweren grundrechtlichen Eingriff berechtigen. Völlig unklar ist dabei, ob die Behörden die systematisch ausgelesenen Daten nicht auch für andere Zwecke als die Identitätsabklärung nutzen. Diese beabsichtigte Ungleichbehandlung von Asylsuchenden ist rechtsstaatlich höchst problematisch. Schutzsuchende, die lediglich von ihrem verbrieften Recht Gebrauch machen, werden dadurch generell kriminalisiert. Der von den Schwesterkommissionen gutgeheissene Vorstoss stellt sie unter Generalverdacht. Faktisch findet eine Vorverurteilung statt: Einem Flüchtling ohne Pass wird unterstellt, seine Identität absichtlich zu verschleiern und an der Identitätsklärung nicht mitwirken zu wollen. Es gibt jedoch vielfältige Gründe, warum Betroffene keinen Pass besitzen - oft nur schon deshalb, weil sie bereits im Herkunftsland keine Papiere hatten.

Unverhältnismässiger Eingriff in Privatsphäre

Das Auslesen von Handy- und Computerdaten stellt zugleich einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar. Gerade auf den Handys der Asylsuchenden ist eine Vielzahl persönlicher und teils höchst sensibler Daten gespeichert. Aber auch Dritte würden durch die behördliche Auswertung erfasst. Mit dem Auslesen der Daten erhielten die Behörden auch etwa Zugriff auf Daten von Familienmitgliedern und Unterstützern oder auf die Korrespondenz zwischen Schutzsuchenden und Anwälten - ohne dass diese Dritten vorab eine persönliche Zustimmung erteilt haben.

Asylsuchende haben bereits heute eine gesetzliche Mitwirkungspflicht im Verfahren. Sie können dazu auch freiwillig Handy- und Computerdaten als Beweismittel geltend machen - etwa Fotos, die ihre Flucht dokumentieren, oder Korrespondenzen. Zudem nutzt das Staatssekretariat für Migration bereits jetzt niederschwelligere Prüfverfahren wie etwa die öffentlich zugänglichen Social-Media-Profile, die vollauf genügen und das Recht auf Privatsphäre nicht tangieren.

Kontakt:

Peter Meier, Leiter Asylpolitik SFH,
peter.meier@fluechtlingshilfe.ch
Direkt/Mobile (Umleitung): +41 31 370 75 15

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