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Tierschutz fordert starken Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative

Tierschutz fordert starken Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative
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Tierschutz fordert starken Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative

Zürich, 17. März 2026 – Der Nationalrat berät am Mittwoch, 18. März den indirekten Gegenentwurf zur sogenannten Stopfleber-Initiative, die ein Importverbot für Stopfleber und daraus hergestellte Produkte fordert. VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), der Schweizer Tierschutz STS, der Zürcher Tierschutz und Sentience haben sich bereits im Vorfeld im Rahmen der Vernehmlassung eingebracht und deutlich gemacht: Wir teilen die Anliegen der Stopfleber-Initiative vollumfänglich und unterstützen diese. Sofern ein Gegenentwurf konzipiert wird, welcher die zentralen Anliegen der Initiative aufnimmt und wirksam umsetzt, unterstützen wir auch diesen. Die im vergangenen Jahr beschlossene und ab Juli 2027 geltende Deklarationspflicht für Stopfleberprodukte erachten wir hingegen als klar unzureichend.

«Die Schweiz darf nicht länger wegschauen, wenn Tierleid importiert wird. Ein wirksamer Gegenentwurf ist notwendig, damit die Einfuhr von aus Zwangsfütterung stammender Stopfleber zumindest stark reduziert wird», sagt Lauretta Eckhardt, Policy Managerin bei VIER PFOTEN Schweiz.

Die von der Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats vorgeschlagene Version des Gegenentwurfs sieht vor, dass die zuständigen Departemente alle fünf Jahre einen Bericht zur Entwicklung der Einfuhr von Stopfleber verfasst. Sollte die importierte Menge in diesem Zeitraum nicht zurückgegangen sein, hätte der Bundesrat die erforderlichen Reduktionsmassnahmen zu treffen. Dies ist aus Tierschutzsicht jedoch nicht ausreichend. Damit der Gegenentwurf als griffig und tauglich betrachtet werden kann, fordern wir vom Nationalrat die folgenden Anpassungen:

Verbindliches Monitoring mit jährlicher Berichterstattung

Die Einführung eines Monitorings ist zentral. Dieses sollte auf einheitlichen und transparenten Kriterien beruhen und externe Einflussfaktoren berücksichtigen. Um die Wirksamkeit des Instruments sicherzustellen, ist eine jährliche Berichterstattung der zuständigen Behörde an den Bundesrat erforderlich. Diese Berichte sollten insbesondere die Entwicklung der Importmengen sowie die Wirkung der bis dahin getroffenen Massnahmen klar und nachvollziehbar ausweisen. Der vorliegende Gegenentwurf schafft die Voraussetzungen dafür, muss aber noch verbessert werden.

Ja zur Minderheit bei Artikel 14a Absatz 4

Eine lediglich geringfügige Reduktion der Einfuhrmenge darf nicht als ausreichender Erfolg der bis dahin getroffenen Massnahmen betrachtet werden. Wie die Minderheit der vorberatenden Nationalratskommission fordern wir daher, dass weitergehende Massnahmen immer dann ergriffen werden müssen, wenn die Stopfleber-Importe innerhalb der jeweiligen Berichtszeit nicht «merklich» zurückgegangen sind.

Griffige Massnahmen erforderlich

Als mögliche Reduktionsmassnahmen in Betracht kommen etwa Informationskampagnen oder erweiterte Kennzeichnungspflichten, beispielsweise mit Bildern des Stopfvorgangs. Die Beschränkung der Einfuhr auf bestimmte Labels lehnen wir hingegen ab, da es schlicht keine Labels gibt, die eine akzeptable Produktion von «Foie gras» gewährleisten. Auch eine zeitliche Beschränkung der Einfuhr, etwa auf die Festtage, wäre aus unserer Sicht ungeeignet, da sie lediglich zu einer Bündelung der Importe in den erlaubten Zeiträumen führen würde.

Sollte sich zeigen, dass weniger weit gehende Massnahmen nicht ausreichen, fordern wir ein Importverbot von Foie gras. Entscheidend ist, dass das übergeordnete Ziel – die wirksame Reduktion des Tierleids durch Zwangsfütterung – erreicht wird.

Ja zur Mehrheit bzgl. Lebensmittelgesetz Art. 12a

Aus Gründen der Rechtssicherheit und um der Deklarationspflicht mehr Gewicht zu verleihen, unterstützen wir die Mehrheit, die sich für eine Verankerung der Deklarationspflicht im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände einsetzt.

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Medienkontakt:
Oliver Loga
Press Manager Schweiz
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Altstetterstrasse 124
8048 Zürich
Tel. +41 43 311 80 90
 presse@vier-pfoten.ch
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