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BAK Bundesamt für Kultur

Handelsverbot für irakische Kulturgüter

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2003 in Übereinstimmung
mit Resolution 1483 des UNO-Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 
beschlossen, die meisten im Jahr 1990 eingeführten Embargomassnahmen 
gegenüber der Republik Irak aufzuheben. Neu eingeführt wurden 
Massnahmen im Bereich der Kulturgüter, um die Rückerstattung von 
gestohlenen irakischen Kulturgütern zu erleichtern.
Verboten sind die Ein-, Durch- und Ausfuhr sowie der Verkauf, der 
Vertrieb, die Vermittlung, der Erwerb und die anderweitige 
Übertragung von irakischen Kulturgütern, die seit dem 2. August 1990 
in der Republik Irak gestohlen wurden, gegen den Willen des 
Eigentümers abhanden gekommen sind oder rechtswidrig aus der 
Republik Irak ausgeführt wurden. Darunter fallen auch Kulturgüter, 
die aus illegalen Grabungen stammen. Die rechtswidrige Ausfuhr eines 
Kulturguts wird vermutet, wenn sich dieses nachweislich nach dem 2. 
August 1990 in der Republik Irak befunden hat.
Personen und Institutionen, die im Besitz solcher Kulturgüter sind, 
müssen diese dem Bundesamt für Kultur (BAK) unverzüglich melden.
Das BAK hat bereits am 15. April 2003 alle interessierten Kreise 
über die Gefahr des illegalen Transfers von irakischen Kulturgütern 
über die Schweiz aufmerksam gemacht. Das Bundesamt für Kultur hat 
dazu aufgefordert, keine Kulturgüter zu erwerben oder 
entgegenzunehmen, deren Herkunft nicht eindeutig feststeht. Die 
bundesrätliche Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der 
Republik Irak vom 28. Mai 2003 schafft die gesetzliche Grundlage für 
ein effizientes Vorgehen zur Bekämpfung des illegalen 
Kulturgütertransfers.
Das BAK hat alle interessierten Kreise der SammlerInnen, Museen, der 
Wissenschaft und des Kunsthandels über diese Massnahmen informiert. 
Die Schweiz ist bestrebt, alles Mögliche zu unternehmen, um den 
illegalen Handel mit Kulturgütern zu unterbinden. Sie darf nicht als 
Umschlagplatz für Kulturgüter dubioser Herkunft missbraucht werden.
Das Parlament verabschiedet voraussichtlich diesen Sommer das vom 
BAK ausgearbeitete Kulturgütertransfergesetz. Dieses Gesetz wird es 
erlauben, solche Missbräuche zu bekämpfen. Es stellt den Behörden 
die nötigen Instrumente zur Verfügung, um auf solche Situationen 
rascher und wirkungsvoll reagieren zu können.

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