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Staatskanzlei Luzern

Strengere Anforderungen für Sonderbeiträge

Luzern (ots)

Trotz der angespannten Finanzlage beim Kanton ist der Regierungsrat bereit, die Gemeinden Menznau und Wolhusen mit je einem Sonderbeitrag für das Jahr 2012 zu unterstützen. Gleichzeitig kündigt er grundsätzlich an, die Entrichtung zukünftiger Sonderbeiträge an Gemeinden mit strengeren Anforderungen zu verbinden.

Für künftige Sonderbeiträge will der Regierungsrat die bisherige Praxis ändern und nicht länger auf einen Maximalsteuerfuss von 2,40 Einheiten abstellen. Er begründet diesen Entscheid damit, dass mit den Steuergesetzrevisionen 2005, 2008 und 2011 die steuerliche Belastung bei natürlichen und juristischen Personen auf der Stufe der Gemeinden insgesamt um über zwanzig Prozent gesunken sei. Der Maximalsteuerfuss sei gesetzlich nicht festgeschrieben: Mit den veränderten Bedingungen für die Gemeinden lasse sich das Festhalten am Maximalsteuerfuss nicht länger rechtfertigen. Damit möchte der Regierungsrat verhindern, dass mit der Unterstützung durch Sonderbeiträge eine Art Defizitgarantie (wie im alten Finanzausgleich) wieder eingeführt werde.

Der Regierungsrat beantwortet die Gesuche um Sonderbeiträge zur Verbesserung der angespannten Finanzhaushalte von Menznau und Wolhusen positiv und spricht Menznau aus dem Fonds für besondere Beiträge 1,5 Millionen Franken, Wolhusen 1 Millionen Franken zu. Die Unterstützung der beiden Gemeinden mit Sonderbeiträgen wird mit Auflagen verbunden: Die Gemeinden sind einerseits aufgefordert, Einsparungen durch Zusammenarbeit zu schaffen und Fusionsabklärungen aktiv fortzuführen. Sie haben auch die Anhebung des Steuerfusses über 2,40 Einheiten in Betracht zu ziehen.

Im November 2011 hatte der Regierungsrat an Menznau bereits einen Sonderbeitrag in der Höhe von 2,5 Millionen Franken entrichtet und einen weiteren Beitrag in Aussicht gestellt nach dem Vorliegen eines Berichts. Die Analyse des Finanzhaushalts von Menznau durch den Kanton zeigt auf, dass der angespannten Finanzsituation verschiedene Ursachen zugrunde liegen und sich der Finanzaushalt der Gemeinde weiter verschlechtern wird. Im Zwischenbericht sind wenig konkrete Aussagen über zusätzliche Anstrengungen im Bereich Zusammenarbeit oder Fusionsabklärungen gemacht worden.

Auch in Wolhusen gibt es verschiedene Gründe für die angespannte Finanzsituation. Der Finanz- und Aufgabenplan 2013-2017 zeigt, dass die laufende Rechnung vor allem aufgrund der zunehmenden Abschreibungen auf dem Bilanzfehlvertrag belastet wird. Um die finanzielle Notlage der Gemeinde zu mildern, erachtet der Regierungsrat einen Sonderbeitrag für das Jahr 2012 als gerechtfertigt.

Kontakt:

Yvonne Schärli-Gerig
Regierungspräsidentin
Tel.: +41/41/228'59'18 (13.30 Uhr bis 14.30 Uhr)

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