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Staatskanzlei Luzern

WAK befürwortet die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes

Luzern (ots)

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) befürwortet deutlich die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes. Nach einem Hearing, worin sich der Luzerner Gewerbeverband, der Luzerner Detaillistenverband und der Luzerner Gewerkschaftsbund zu den vorgesehenen Änderungen äussern konnten, empfiehlt die WAK (Vorsitz Giorgio Pardini, SP, Luzern) mit klarer Mehrheit nach erster Beratung, die Schliesszeit am Samstag von 16 auf 17 Uhr zu verschieben, an Vorabenden von Festtagen mit Ausnahme von Weihnachten und Neujahr (17 Uhr) die Schliesszeit der Geschäfte auf 18.30 Uhr festzulegen sowie in fusionierten Gemeinden unterschiedliche Abendverkäufe für die ehemaligen Gemeindegebiete zu gestatten. Ein Nichteintretensantrag auf die Vorlage wurde von der WAK deutlich abgelehnt.

Die Mehrheit der WAK erachtet die Änderung dieser drei Teilbereiche des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes als massvoll und ausgewogen. Die vorgesehene Gesetzesänderung nimmt im Wesentlichen zwei Vorstösse auf, welche trotz der 2006 vom Luzerner Stimmvolk abgelehnten erweiterten oder überhaupt hinfälligen Schliesszeiten an Werktagen vom Kantonsrat mit starkem Mehr überwiesen worden waren.

Die Befürworter der Gesetzesänderung wiesen im Wesentlichen darauf hin, dass seit der Volksabstimmung grosse Veränderungen im Angebot der Tankstellenshops erfolgt, in der Konkurrenz zu umgebenden Kantonen Nachteile entstanden und im Einkaufsverhalten in Stadt und Agglomeration insbesondere bei der jungen Bevölkerung neue Einkauftrends festzustellen seien. Mit einer flächendeckenden Erweiterung der Schliesszeiten würden Fahrten in länger geöffnete Tankstellenshops und in Bahnhofverkaufsläden eher unterbleiben. All diesen Entwicklungen und veränderten Bedürfnissen trage der regierungsrätliche Vorschlag Rechnung.

Die Minderheit der Kommission verwies auf das deutliche Ergebnis der Volksabstimmung. Auch heute seien weiter liberalisierte Öffnungszeiten kein Kundenbedürfnis, kein Bedürfnis der Angestellten und kein Bedürfnis der Detaillisten; sie seien nur ein Vorteil für die Grossverteiler. Mit der Vorlage würden die kleinen Läden noch eher in ihrem Bestand gefährdet und die Bequemlichkeit der Kunden beim Einkaufen genährt.

Ein Antrag, welche die Beibehaltung der Schliesszeit am Samstag um 16 Uhr sowie eine Schliesszeit vor Feiertagen um 17 Uhr forderte, sofern es sich nicht um einen Samstag handelt, lehnte die Kommission mehrheitlich ab.

Heftig umstritten war die mit der Vorlage vorgesehene Regelung, in fusionierten Gemeinden unterschiedliche Abendverkäufe für die ehemals eigenständigen Gemeindegebiete zu gestatten. Ein Antrag, unterschiedliche Regelungen für Ortsteile in sämtlichen Gemeinden unabhängig einer Fusion zu ermöglichen, wurde nach eingehender Diskussion zurückgezogen. Ein weiterer Antrag, der auch in fusionierten Gemeinden eine einheitliche Abendverkaufsregelung verlangte, wurde mit deutlichem Mehr abgelehnt.

Kontakt:

Giorgio Pardini
Präsident der Kommission Wirtschaft und Abgaben
Mobile: +41/79/277'66'13

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