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Staatskanzlei Luzern

GASK befürwortet neues Gesundheitsgesetz

Luzern (ots)

Die grossrätliche Kommission Gesundheit, Arbeit und
soziale Sicherheit (GASK) hat unter dem Vorsitz von Ruth
Fuchs-Scheuber, FDP, Schwarzenberg, an sechs Tagen die Botschaft B 66
zum Entwurf eines neuen Gesundheitsgesetzes beraten. Der neue Erlass
soll das geltende Gesundheitsgesetz von 1981 ersetzen. Im
Gesetzesentwurf ist der Bereich der kantonalen Spitäler nicht mehr
enthalten. Dieser soll in einem separaten Gesetz, dem Spitalgesetz,
behandelt werden, welches die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt
beraten wird. Hingegen sollen die Schulzahnpflege und der
schulärztliche Dienst in das neue Gesundheitsgesetz integriert
werden.
Vorgängig zu den Beratungen führte die Kommission mit
verschiedenen Leistungsanbietern und betroffenen Organisationen ein
ganztägiges Hearing durch.
Die Kommission hat ihre Beratungen im Sinne des Zweckartikels
durchgeführt, welche neben der Betonung der Eigenverantwortung und
der Wirtschaftlichkeit auch die WHO-Definition der Gesundheit
umfasst. Diese hat nicht nur die Krankheitsbekämpfung, sondern auch
die Prävention und Gesundheitsförderung zum Ziel. So soll den
Gesundheitsbehörden der Gemeinden auch Aufgaben in den beiden
Bereichen übertragen werden. Ins Gesetz aufgenommen wurde ein
Rauchverbot in Innenräumen von Schulen, Verwaltungsgebäuden und
Spitälern. Knapp unterlag hingegen ein Antrag, welche den Verkauf von
Tabakwaren an Minderjährige verbieten wollte.
Den im Gesetzesentwurf neu eingefügten Paragrafen über die
Patientenrechte hiess die Kommission gut. Erweitert wurde er durch
einen neuen Absatz über die Patientenpflichten, welcher die
Patientinnen und Patienten zur Auskunftserteilung und zur Befolgung
von Anordnungen verpflichtet.
Intensive Diskussion löste die vorgeschlagene Lösung über die
Bewilligungspflicht für Berufen im Gesundheitswesen aus. Vorgesehen
ist unter anderem die Abschaffung der Praxisbewilligung für
Tätigkeiten im Bereich von alternativen Heilmethoden. Davon
ausgenommen ist lediglich die Bewilligungspflicht für Akupunktur. Die
Kommission stimmte dem regierungsrätlichen Vorschlag zu, da,
angesichts der vielen Therapiemethoden, die Seriosität der
Ausbildungen nicht überprüfbar ist, bis anerkannte eidgenössische
Diplome vorliegen. Sämtliche Therapeutinnen und Therapeuten können,
trotz der Abschaffung der Bewilligungspflicht, ihre Tätigkeiten im
bisherigen Umfang weiterführen. Was die Sicherheit betrifft: In einer
Verordnung soll der Umfang der erlaubten Tätigkeiten aufgeführt und
das Gesundheitsdepartement soll - wie bis anhin - die Möglichkeit
haben, Tätigkeiten zu verbieten, welche Leib und Leben gefährden.
Auf die Abgabe von komplementärmedizinischen Arzneimitteln kann
mit der kantonalen Gesetzgebung keinen Einfluss genommen werden. Das
eidgenössische Heilmittelgesetz schreibt vor, dass für die Abgabe
dieser Arzneien eine Detailhandelsbewilligung notwendig ist, welche
nur Personen erhalten, die über ein anerkanntes eidgenössisches
Diplom verfügen. Einzig Therapeuten, welche im Besitze einer gültigen
Bewilligung sind, können dank einer Übergangsbestimmung im
Heilmittelgesetz komplementärmedizinischen Arzneien noch bis zum
01.01.2008 abgeben.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die Selbstdispensation. Die
Kommission stimmte dem Paragrafen 31 Privatapotheken
grossmehrheitlich zu, der vorsieht, dass Ärzte, Ärztinnen, Zahnärzte,
Zahnärztinnen, Tierärzte, Tierärztinnen und Spitäler auch weiterhin
Medikamente abgeben können. Die Abgabe von Medikamente muss also
nicht zwingend, wie dies gefordert wurde, in Apotheken erfolgen.
Eingefügt wurde jedoch ein zusätzlicher Absatz, der den Patientinnen
und Patienten das Recht gibt zu verlangen, dass sie Medikamente über
eine Apotheke oder über eine andere abgabeberechtigte Stelle beziehen
können.
Die Kommission stimmte dem Entwurf zum Gesundheitsgesetz in 1.
Lesung grossmehrheitlich zu. Das Geschäft ist für die Mai-Session des
Grossen Rates traktandiert.

Kontakt:

Ruth Fuchs-Scheuber, Präsidentin GASK
Rückfragen
6103 Schwarzenberg
Tel.: +41/79/628'76'65

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