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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Krankenversicherung: Erhöhung der Rahmentarife im Pflegebereich und Anpassungen bei den ärztlichen Leistungen

(ots)

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Rahmentarife im Pflegebereich erhöht und die Krankenpflege-Leistungsverordnung mit den ärztlichen Leistungen angepasst. Die neuen ärztlichen Leistungen, Analysen und Rahmentarife treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft.

Das EDI hat auf den 1. Januar 2005 die Rahmentarife im Pflegebereich 
erhöht. Der Bundesrat hatte diese Erhöhung im Grundsatz in seiner 
Botschaft vom 26. Mai 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die 
Krankenversicherung für den Fall in Aussicht gestellt, dass die 
bestehenden Rahmentarife bis zu einer Neuordnung der 
Pflegefinanzierung grundsätzlich weitergeführt würden. Nachdem das 
Parlament in der Herbstsession 2004 einen entsprechenden Beschluss 
gefasst hat, sind die Rahmentarife nun zu erhöhen. Die geschätzten 
Mehrkosten der Erhöhung von rund 70 Millionen Franken sind den 
Versicherern bereits im Sommer mitgeteilt worden und konnten so in 
die Prämienberechnung 2005 einbezogen werden.
Neue kassenpflichtige Leistungen Gestützt auf die Beratungen der 
Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen (ELK) hat das 
EDI verschiedene Leistungen neu als kassenpflichtig erklärt. 
Darunter befindet sich die Bandscheibenprothese bei degenerativen 
Erkrankungen der Bandscheiben mit Symptomen. Diese hoch diffizile 
Operation darf nur durch einen durch die Schweizerische Gesellschaft 
für Spinale Chirurgie, die Schweizerische Gesellschaft für 
Orthopädie und die Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie 
zertifizierten Operateur durchgeführt werden. Die drei 
Fachgesellschaften starten zugleich ein Evaluationsprogramm über 
diese Leistung, das die Grundlagen für einen neuen Entscheid im Jahr 
2007 liefern wird. Die Leistung ist vorerst auf drei Jahre 
befristet. Auch werden die beschichteten koronaren Stents neu von 
der Grundversicherung übernommen. Sie verhindern, dass sich die 
Herzkranzarterien nach dem Einsetzen des Implantats wieder verengen. 
Die neuen kassenpflichtigen Leistungen werden zu Mehrkosten von 
insgesamt ca. 20 Millionen Franken führen. Zahlreiche neue 
Leistungen wurden abgelehnt oder mit einer Aufforderung zu einer 
Evaluation und Nachlieferung von Nachweisen vorläufig von der 
Leistungspflicht ausgeschlossen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Leiter Direktionsbereich Kranken- 
und Unfallversicherung, Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95 05
Änderungen Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) / Liste der 
Mittel- und Gegenstände ( MiGeL) / Analysenliste (AL) zur 
Krankenpflege-Leistungsverordnung : 
http://www.bag.admin.ch/kv/gesetze/d/index.htm

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