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Staatskanzlei Luzern

Grossratskommission stimmt Änderung des Gewerbepoliziegesetzes zu

Luzern (ots)

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner
Grossen Rates hat unter dem Vorsitz von Bruno Schmid (CVP, Flühli)
der Änderung des Gewerbepolizeigesetzes unverändert so zugestimmt,
wie sie vom Regierungsrat unterbreitet wurde. Die beratenen
Änderungen betreffen massgeblich Bereiche, in denen Anpassungen an
das übergeordnete Bundesrecht notwendig wurden. Einen Schwerpunkt
hierbei bildet die neue Regelung der Spielgeräte und des
Unterhaltungsgewerbes. Durch das Bundesgesetz über Glücksspiele und
Spielbanken vom 18. Dezember 1998 werden die Kompetenzen und
Einnahmemöglichkeiten der Kantone in diesem Bereich stark
beschnitten. Die Kantonskompetenz beschränkt sich neu auf die
Regelung der Geschicklichkeitsspielgeräte. Die heutigen
Geldspielgeräte dürfen ab dem 31. März 2005 nur noch in Spielbanken
betrieben werden und müssen an den anderen Standorten bis zu diesem
Zeitpunkt definitiv abgeräumt sein.
Die zukünftige Entwicklung bei den Geschicklichkeitsspielgeräten
ist heute noch nicht absehbar. Es sollte jedoch flexibel und schnell
auf Veränderungen reagiert werden können. Die Kommission ist daher
damit einverstanden, dass dem Regierungsrat die Kompetenz eingeräumt
wird, in einer Verordnung gewisse Geschicklichkeitsspielgeräte von
der Bewilligungs- und Steuerpflicht auszunehmen, die Anzahl
Geldspielgeräte pro Betrieb und deren Höchsteinsatz und
Gewinnmöglichkeit festzulegen sowie die Steueransätze zu bezeichnen.
Der Grosse Rat wird diese Vorlage voraussichtlich an seiner Session
vom 13./14. September 2004 beraten.

Kontakt:

Bruno Schmid
Tel. +41/41/485'88'51

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