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Staatskanzlei Luzern

Wie weiter nach dem Bundesgerichtsentscheid zum Einbürgerungsverfahren ?

Luzern (ots)

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat alle
Luzerner Gemeinden  über die rechtlichen Auswirkungen des Urteils des
Bundesgerichts betr. Einbürgerungen in der Gemeinde Emmen vom 9. Juli
2003 und das weitere Vorgehen - soweit dies ohne Kenntnis der
definitiven Urteilsbegründung möglich ist - schriftlich informiert.
Aus heutiger Sicht verfügen alle Gemeinden über
Einbürgerungsverfahren, die den Ansprüchen des Bundesgerichts
genügen. In den Gemeinde Emmen, Malters und Weggis, deren
Stimmberechtigte bisher an der Urne über Einbürgerungen entschieden
haben, ist neu der Einwohnerrat, der Gemeinderat oder die
Gemeindeversammlung zuständig.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Einbürgerungen
Verwaltungsakte sind. Es geht somit um individuell-konkrete
Rechtsanwendung in Form von einer Verfügung, die Anspruch auf
rechtliches Gehör sowie auf eine Begründung verschafft. Da einem
Urnengang in aller Regel keine Diskussion oder Beratung unter den
Stimmberchtigten vorangeht, gibt es für den daraus resultierenden
Entscheid systembedingt auch keine Begründung. Das Bundesgericht
folgert daraus, dass es verfassungswidrig ist, Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger an der Urne abstimmen zu lassen.
Zuständigkeit zur Zusicherung der Einbürgerung
Das Bundesgericht hat über die Zuständigkeit des Einwohnerrates
oder der Gemeindeversammlung zur Einbürgerung - soweit heute
ersichtlich - nichts entschieden. Einbürgerungswillige
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller haben weiterhin Anspruch darauf,
dass ihre Gesuche innert nützlicher Frist behandelt werden. Es würde
also nicht angehen, über solche Gesuche ab sofort einfach nicht mehr
zu entscheiden. Parlamente, Bürgerrechtskommissionen, Gemeinderäte
oder Gemeindeversammlungen bleiben für die Zusicherung des
Gemeindebürgerrechts zuständig. Allfällige künftige Änderungen des
kantonalen oder kommunalen Rechts bleiben vorbehalten.
An Gemeindeversammlungen bleibt ein Antrag auf geheime Abstimmung
gestützt auf § 121 Stimmrechtsgesetz (StRG, SRL Nr. 10) möglich.
Hingegen ist ein Antrag von zwei Fünfteln der Stimmberechtigten an
der Gemeindeversammlung auf Schlussabstimmung im Urnenverfahren nicht
mehr zulässig (§ 122 StRG).
Begründung der abgelehnten Entscheide
Künftig sind ablehnende Entscheide zu begründen. Es ist davon
auszugehen, dass einem ablehnenden Entscheid im Einwohnerrat eine
Beratung vorangeht und dieser somit auch begründet werden kann. Die
Frage ist allerdings, wie vorzugehen ist, wenn die
Einbürgerungsgesuche ohne Beratung abgelehnt werden. Ein Ansatzpunkt
könnte sein, dass der Präsident oder die Präsidentin unmittelbar nach
dem Entscheid die mutmasslichen Ablehnungsgründe zusammenfasst und
darüber abstimmen lässt.
Bei Einbürgerungen im Rahmen von Gemeindeversammlungen kann ohne
Begründung nicht geprüft werden, ob die Verweigerung einer
Einbürgerung nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstösst.
Grundsätzlich haben aber die Gemeinden die Möglichkeit einer
nachgereichten Begründung. In diesem Fall fasst der Gemeinderat die
möglichen Ablehnungsgründe nachträglich zusammen, wobei er sich
beispielsweise auf Äusserungen an der Versammlung und auf allfällige
Leserbriefe stützen kann. Ebenso wie bei Parlamentsentscheiden stellt
sich die Frage, wie vorzugehen ist, wenn die Einbürgerungsgesuche
ohne Beratung oder ohne Diskussion abgelehnt werden. Auch hier könnte
eine Lösung darin bestehen, dass der Präsident oder die Präsidentin
die mutmasslichen Ablehnungsgründe gleich an der Versammlung
zusammenfasst und darüber abstimmen lässt.
Dies sind erste vorläufige Antworten auf die rechtlichen Fragen,
die sich nach dem Bundesgerichtsurteil stellen. Es ist notwendig, die
schriftliche Begründung des Urteils abzuwarten. Fest steht, dass das
Bundesgericht den Entscheid des Regierungsrates betr. die fünf
abgelehnten Einbürgerungen in der Gemeinde Emmen aufgehoben hat. Der
Regierungsrat wird nach Vorliegen der Urteilsbegründung die
Beschwerden neu beurteilen müssen. Diese fünf Verfahren sind
weiterhin hängig.
Bis heute sind im Grossen Rat zwei dringliche Anfragen über die
Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheids im Kanton Luzern
eingereicht worden (Peter Beutler, SP, und Erna Müller-Kleeb, CVP).
Der Regierungsrat wird nach der Sommerpause über das weitere Vorgehen
beraten und insbesondere darüber befinden, wie mit den beiden
hängigen Bürgerrechtsinitiativen des Grünen Bündnisses verfahren
werden soll.

Kontakt:

Amt für Gemeinden
Judith Lauber
Tel. +41/41/228'64'84

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