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Staatskanzlei Luzern

Der Fusionsvertrag geht in Vernehmlassung: Nun ist die Bevölkerung gefragt

Luzern (ots)

Willisau-Stadt und Willisau-Land klären die Fusion
ab. Der Fusionsvertrag liegt im Entwurf vor und geht nun - zusammen
mit dem Finanzplan für die fusionierte Gemeinde - in die
Vernehmlassung. Die Antworten von Einwohnerinnen und Einwohnern und
den Parteien werden bis zum 14. April 2003 zurück erwartet. Die
beiden Räte bitten die Bevölkerung sich an der Vernehmlassung aktiv
zu beteiligen.
Der Fusionsvertrag regelt das Zusammengehen zweier Gemeinden. Im
Vertrag wird vorgeschlagen die Gemeinden auf den 1. Januar 2006 zu
fusionieren. Der Name der neuen Gemeinde lautet Willisau, das
bisherige Wappen wird übernommen. Bürgerinnen und Bürger der beiden
Willisau erhalten das Bürgerrecht der fusionierten Gemeinde.
Die neue Gemeinde tritt die Rechtsnachfolge sämtlicher
Gemeindeverbände und auch Gemeindeverträge an. Mit der Fusion bleiben
sämtliche Angebote, Organisationen und Leistungen der heutigen
Gemeinden aufrechterhalten.
Vereinfachung und Einsparung
Die neue Behörde mit 5 Mitgliedern ist von der Bevölkerung im
Jahre 2005 zu wählen. Noch offen steht, ob die Amtsperiode der
Bisherigen verlängert werden kann oder für die Übergangszeit extra
Wahlen stattfinden müssen. Ähnlich verhält es sich für die Mitglieder
der Schulpflege, der Rechnungskommission, des Urnenbüros, der
ständigen Kommission und für Verbandsdelegierte.
Die Fusion bewirkt Vereinfachungen und Einsparungen bei den
Behörden, der Verwaltung, den Kommissionen und Delegierten in
Verbände. Als Standort der Verwaltung vorgesehen ist das Gemeindehaus
Willisau-Land; dort gibt es geeignete Räumlichkeiten und genügend
Platz. Bei der Behörde können 120 Stellenprozente eingespart werden;
beim Personal wird nach einer Übergangszeit von zwei Jahren mit
Einsparungen von 200 Stellenprozenten gerechnet. Es sind keine
Kündigungen vorgesehen; die Reduktion ergibt sich durch
Pensionierungen.
Unterstützung durch den Kanton
Das Gesetz zum Finanzausgleich des Kantons Luzern sieht vor, dass den
Gemeinden, die bis zum 1. Januar 2009 fusionieren, wegen der Fusion
kein Nachteil entsteht. Aus heutiger Sicht würde der fusionierten
Gemeinde Willisau nämlich jährlich rund Fr. 103 323.- weniger
zustehen als wenn nicht fusioniert würde. Aus diesem Grund gewährt
der Kanton den sogenannten finanziellen Besitzstand und übernimmt
diese Differenz während 12,5 Jahren. Zur Abfederung der
unterschiedlichen Steuerfüsse bezahlt der Kanton zudem den einmaligen
Beitrag von 2,6 Mio. Franken. Das ist mehr als ein Drittel des
Betrages, der dem Kanton aus dem Dekret zur Förderung von Fusionen
zur Verfügung steht.
Stadtrat Willisau-Stadt Gemeinderat Willisau-Land

Kontakt:

Bernadette Kurmann
Beauftragte Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +41/41/228'51'48
mailto:Bernadette.Kurmann@lu.ch

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