Bericht und Antrag zum EFTA-Freihandelsabkommen mit Malaysia genehmigt
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 7. Juli 2026, den Bericht und Antrag betreffend das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia vom 23. Juni 2025 verabschiedet. Das Abkommen erweitert das Freihandelsnetz Liechtensteins und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der liechtensteinischen Wirtschaft auf dem malaysischen Markt. Für Liechtenstein war Malaysia 2025 der wichtigste Handelspartner in Südostasien gemessen an den Warenexporten.
Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein und Malaysia stärkt den gegenseitigen Marktzugang und verbessert die Rechtssicherheit und Planbarkeit für betroffene Wirtschaftsakteure. Es hat einen breiten Anwendungsbereich. Das FHA umfasst den Handel mit Waren und Dienstleistungen, Investitionen, Rechte des geistigen Eigentums, Wettbewerb, das öffentliche Beschaffungswesen, Handel und nachhaltige Entwicklung, Zusammenarbeit sowie rechtliche und horizontale Bestimmungen.
Fast alle Produkte, die bisher aus dem Zollgebiet Schweiz/Liechtenstein nach Malaysia exportiert werden, können entweder sofort oder nach Ablauf von Übergangsfristen zwischen 5 bis maximal 10 Jahren zollfrei eingeführt werden. Das Abkommen enthält ein umfassendes Kapitel zum Schutz der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte. Es sieht unter anderem spezifische Bestimmungen vor, die gewährleisten sollen, dass das im Rahmen des Abkommens gehandelte Palmöl nachhaltig produziert wird. In Bezug auf Importe von malaysischem Palmöl in das Zollgebiet Schweiz/Liechtenstein wird eine marktverträgliche und kontingentierte Zollreduktion gewährt, welche die inländische Produktion von Pflanzenölen nicht beeinträchtigt.
Pressekontakt:
Amt für Äusseres, Umwelt und Kultur
Dr. Martin Frick, Leiter
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 50
martin.frick@llv.li