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Fürstentum Liechtenstein

Regierung schafft Grundlage für die Wildtierunterführung Forst Nord

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung von Dienstag, 30. Juni 2026, das Submissionsprojekt für den Neubau der Wildtierunterführung Forst Nord an der Feldkircher Strasse zwischen Schaan und Nendeln genehmigt. Damit kann das Projekt weiterverfolgt und in die laufende Gesamterneuerung der Feldkircher Strasse integriert werden.

Das Land Liechtenstein hat im Jahr 2025 mit der Gesamterneuerung der Feldkircher Strasse begonnen. Neben der notwendigen Erneuerung der Fahrbahn wird im Rahmen des Projekts auch die Führung des Fuss- und Radverkehrs verbessert. Im Zuge der Planungen wurde geprüft, wie die bestehende Wildtierverbindung in diesem Bereich verbessert werden kann. Die Regierung hatte dazu im Dezember 2025 eine Variantenstudie zur Kenntnis genommen und das Amt für Tiefbau und Geoinformation beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt die Bestvariante detailliert auszuarbeiten.

Die nun genehmigte Bestvariante sieht den Ersatz des bestehenden, schmalen Durchlasses Forst Nord durch eine neue, wildtiergerechte Unterführung vor. Damit entsteht an der Feldkircher Strasse eine sichere Querungsmöglichkeit für Wildtiere. Gleichzeitig können durch die Umsetzung im Rahmen der laufenden Strassenerneuerung wesentliche bauliche, verkehrstechnische und finanzielle Synergien genutzt werden.

Die Detailplanung zeigt, dass die Wildtierunterführung ohne Auswirkungen auf den vorgesehenen Fertigstellungstermin im Jahr 2027 in das laufende Strassenbauprojekt integriert werden kann, sofern mit den Bauarbeiten im Herbst 2026 begonnen wird. Die technischen Grundlagen für die Umsetzung liegen vor. Die temporäre Rodung für den Bau der Wildtierquerung wurde vom Amt für Umwelt bereits bewilligt; die Gemeinde Schaan hat der Rodung der betroffenen Teilflächen in ihrem Eigentum zugestimmt.

Für den Neubau der Wildtierunterführung werden Gesamtbaukosten von rund CHF 2.6 Mio. erwartet. Für das Rechnungsjahr 2026 wird ein Nachtragskredit in Höhe von CHF 900'000 beantragt. Die im Jahr 2027 anfallenden Baukosten sollen über das ordentliche Budget 2027 beantragt werden.

Mit der Projektgenehmigung schafft die Regierung die Grundlage, um die Wildtierunterführung zeitnah umzusetzen und die laufende Erneuerung der Feldkircher Strasse effizient weiterzuführen. Bei einer späteren Umsetzung könnten sich die dritte Etappe der Strassenerneuerung sowie der Abschluss des Gesamtprojekts voraussichtlich um rund ein Jahr verzögern.

Die Wildtierunterführung Forst Nord verbindet damit mehrere Anliegen: Sie verbessert die Verkehrssicherheit, nutzt die Synergien der laufenden Strassensanierung und schafft eine wichtige bauliche Voraussetzung für die ökologische Vernetzung in diesem Gebiet.

Pressekontakt:

Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Thomas Bischof, Generalsekretär
T +423 236 60 39
Thomas.Bischof@regierung.li

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