Vernehmlassungsbericht zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. Juni 2026, einen Vernehmlassungsbericht zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV verabschiedet.
Gemäss Art. 25bis AHVG hat die Regierung regelmässig eine versicherungstechnische Prüfung der AHV über einen Zeitraum von 20 Jahren vorzulegen und dem Landtag bei absehbarer Unterschreitung des Zielwertes von fünf Jahresausgaben geeignete Massnahmen zu unterbreiten. Das per 31. Dezember 2025 aufdatierte versicherungstechnische Gutachten zeigt, dass dieser Zielwert ohne zusätzliche Massnahmen nicht erreicht wird.
Zwar hat sich die Ausgangslage infolge überdurchschnittlicher Kapitalerträge in den Jahren 2024 und 2025 kurzfristig verbessert, langfristig bleibt die Entwicklung jedoch negativ. Mit der geltenden Gesetzeslage sinkt das Verhältnis des AHV-Fonds zu den Jahresausgaben bis zum Jahr 2043 auf rund 4.0. und liegt damit unter der gesetzlichen Vorgabe, wonach per 2043 der Fonds auf 5.0 Jahresausgaben zurückgreifen können muss.
Die Analysen zeigen, dass einzelne Massnahmen nicht ausreichen, um die langfristige finanzielle Stabilität der AHV sicherzustellen. Erst die Kombination verschiedener Instrumente ermöglicht es, die erforderliche Stabilität dauerhaft zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Regierung ein abgestimmtes Massnahmenpaket vor. Dieses umfasst eine Erhöhung des AHV-Beitragssatzes auf 8.7% ab dem Jahr 2028, eine schrittweise Anhebung des ordentlichen Rentenalters auf 66 Jahre, eine moderate Erhöhung des jährlichen Staatsbeitrags auf CHF 35 Mio. sowie eine einmalige Einlage des Staates in Höhe von CHF 100 Mio.
Mit der Vorlage trägt die Regierung den demografischen Entwicklungen sowie der steigenden Lebenserwartung Rechnung. Ziel ist es, frühzeitig und schrittweise zu handeln, um die langfristige Stabilität der AHV zu sichern und einschneidendere Massnahmen in der Zukunft zu vermeiden. Gleichzeitig wird eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen Versicherten, Arbeitgebern und Staat angestrebt.
Der Staat leistet bereits heute substanzielle Beiträge an die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Neben dem Beitrag an die AHV beteiligt er sich auch in erheblichem Umfang an der Finanzierung der Krankenversicherung sowie der Ergänzungsleistungen. Diese bestehenden Leistungen werden bei der Ausgestaltung zusätzlicher Massnahmen berücksichtigt. Aus finanzpolitischer Sicht ist eine zurückhaltende Ausweitung dauerhaft wiederkehrender Staatsbeiträge vorgesehen, um die langfristige Tragfähigkeit des Staatshaushalts sicherzustellen.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung des AHVG sowie dem ergänzenden Finanzbeschluss verfolgt die Regierung das Ziel, die finanzielle Stabilität der AHV nachhaltig zu sichern und die Generationengerechtigkeit im System der Altersvorsorge zu stärken.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 16. September 2026. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.
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