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Fürstentum Liechtenstein

Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes genehmigt.

Die vorgelegten Gesetzesentwürfe dienen der Durchführung der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende Marktinfrastrukturen. Die Verordnung (EU) 2022/858 dient der Ermöglichung des Einsatzes innovativer Technologien im Bereich von Marktinfrastrukturen, wie insbesondere von multilateralen Handelsplätzen (MTF) und Zentralverwahrern, um den Handel mit Kryptowerten, bei denen es sich um bestimmte digitalisierte Finanzinstrumente im Sinne der Richtlinie (EU) 2014/65/EU (MiFID II) handelt, zu fördern. Dafür sieht die Pilotregelung eine Testperiode von sechs Jahren vor, während derer Erfahrungen auf Basis der Bestimmungen über eine besondere Genehmigung für den Betrieb, spezifische Anforderungen an den Betrieb und die Aufsicht von DLT-Marktinfrastrukturen gesammelt werden können. Die Ziele sind sowohl Effizienzsteigerung im Handels- und Nachhandelsbereich von als Finanzinstrumente einzustufenden Kryptowerten als auch die Gewährleistung von Anlegerschutz, Marktintegrität und Absicherung der Finanzstabilität. Bis zum Ablauf der Testperiode wird von der EU-Kommission entschieden, ob und wie die Erfahrungen in bestehendes Recht zu Marktinfrastrukturen implementiert werden können, um dieses zukunftsweisend auszugestalten.

Die Verordnung (EU) 2022/858 kommt in Liechtenstein nach Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar zur Anwendung. Dazu sind jedoch auch die Gesetzesabänderungen der gegenständlichen Vernehmlassung erforderlich. Einerseits wird die Zuständigkeit der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) auch für DLT-Marktinfrastrukturen und deren erweiterten Befugnisse transparent geregelt, andererseits wird die Abänderung des Begriffs "Finanzinstrument" umgesetzt. Finanzinstrumente im Sinne der MiFID II schliessen solche mittels DLT emittierte Instrumente ein. Die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes umfasst die Aufnahme einer Gebührenregelung für die im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/858 verbundenen neuen Aufgaben der FMA.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 25. August 2023.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li

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