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Fürstentum Liechtenstein

Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. Juli 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (Platform-to-Business oder P2B-Verordnung) verabschiedet.

Der Zweck der Verordnung besteht darin, eine faire und transparente Behandlung von gewerblichen Nutzern von Online-Plattformen und Suchmaschinen, wie z.B. Booking.com, Ebay, Google und Amazon, zu gewährleisten. Hotels, Händler und andere gewerbliche Nutzer stehen oftmals in einem Abhängigkeitsverhältnis zu diesen Online-Plattformen und haben in der Regel eine schwache Position, um gegen unfaire Praktiken der Plattformen vorzugehen. Die P2B-Verordnung legt Pflichten für Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen fest. Diese Pflichten betreffen insbesondere die Transparenz der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Offenlegung von Ranking-Parametern und Sperrgründen, die Einrichtung eines internen Beschwerdemanagementsystems und die Benennung von Mediatoren. Diese Pflichten müssen auch von Anbietern ausserhalb des EWR eingehalten werden. Wenn eine Online-Plattformen gegen die Pflichten aus der Verordnung verstösst, sollen auch öffentliche Stellen und Verbände gegen die Plattformen vorgehen können, um gewerblichen Nutzern dabei zu helfen, sich gegen Verstösse zu wehren. Die Durchführung der Verordnung erfolgt durch Anpassungen und Klarstellungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 6447
simon.biedermann@regierung.li

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