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Fürstentum Liechtenstein

Vernehmlassungsbericht betreffend die Umsetzung der Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht ("ESFS-Review") verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des EWR-Referenzwert-Durchführungsgesetzes (EWR-RWDG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht ("ESFS-Review")) verabschiedet.

Das Europäische System der Finanzaufsicht (ESFS) besteht in der EU seit 2011. Seit Ende September 2016 ist Liechtenstein umfassend in das ESFS eingebunden und nimmt als Vollmitglied ohne Stimmrecht in der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie als Beobachterin im Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) teil.

Im Jahr 2019 wurde das System in der EU revidiert. Die entsprechenden Rechtsakte (die Verordnungen (EU) 2019/2175 und (EU) 2019/2176 sowie die Richtlinie (EU) 2019/2177) befinden sich derzeit im EWR-Übernahmeverfahren. Nach der rechtskräftigen Übernahme der Rechtsakte in das EWR-Abkommen, werden die Verordnungen grundsätzlich unmittelbar in Liechtenstein anwendbar sein. Einige Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/2175 bedingen jedoch die Durchführung im nationalen Recht. Die Regelungen der Richtlinie (EU) 2019/2177 sind im liechtensteinischen Recht umzusetzen.

Die von der Regierung verabschiedete Vorlage enthält die notwendige Anpassung zum EWR-RWDG, um Kompetenzverschiebungen bei der Anerkennung und Beaufsichtigung von Administratoren mit Sitz in Drittstaaten sowie Administratoren von bestimmten kritischen Referenzwerten von den nationalen Behörden hin zur ESMA bzw. zur EFTA-Überwachungsbehörde zu reflektieren. Des Weiteren werden Anpassungen am VersAG vorgenommen, die der Verstärkung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden in den EWR-Mitgliedstaaten dienen.

Unabhängig vom ESFS-Review wird die von der Regierung verabschiedete Vorlage dazu genutzt, die Sanktionsveröffentlichungsbestimmungen einiger finanzmarktrechtlicher Spezialgesetze zu präzisieren.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 11. Oktober 2023.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li

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