Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Vernehmlassungsbericht betreffend das Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 29. November 2022 den Vernehmlassungsbericht über das Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Wertpapierfirmen im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) unterlagen bislang demselben EWR-Aufsichtsregime wie Banken, nämlich der Richtlinie 2013/36/EU (CRD) und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie darin allfällig anwendbaren Ausnahmeregelungen. Im Jahr 2019 wurde mit der Verabschiedung der Richtlinie (EU) 2019/2034 (IFD) und der Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR) ein eigenständiger europäischer Rechtsrahmen für die Beaufsichtigung von MiFID II- Wertpapierfirmen, folglich auch für Vermögensverwaltungsgesellschaften, geschaffen.

Während die IFD das Anfangskapital, die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und dafür geeignete Aufsichtsbefugnisse und -instrumente sowie Veröffentlichungspflichten regelt, hat die IFR Aufsichtsanforderungen unter anderem in Bezug auf Eigenmittel, Liquidität und damit in Zusammenhang stehende Berichts- sowie Offenlegungspflichten zum Inhalt.

Das neue Aufsichtsregime soll insbesondere die Risiken, welche von Wertpapierfirmen ausgehen und denen sie ausgesetzt sind, besser abbilden und dem Proportionalitätsgrundsatz wesentlich stärker Rechnung tragen.

Die für Vermögensverwaltungsgesellschaften relevanten Regelungen der IFD sind im Vermögensverwaltungsgesetz (VVG) und in seinen Ausführungsbestimmungen (VVO) umzusetzen, während die Vorschriften der IFR mit ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen grundsätzlich unmittelbar anwendbar werden.

Neben der IFD-Umsetzung werden im Zuge der Gesetzesvorlage auch andere erforderliche Anpassungen vorgenommen, deren Notwendigkeit sich überwiegend aus der Aufsichtspraxis ergeben hat.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 28. Februar 2023.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 30.11.2022 – 15:06

    Abbruch des Ausschreibungsverfahrens "Streetwork Liechtenstein"

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 29. November 2022 zur Kenntnis genommen, dass das Ausschreibungsverfahren zu "Streetwork Liechtenstein" abgebrochen wird. Die Regierung hat im Jahr 2021 dem Aufbau eines neuen Leistungsangebots im Bereich Streetwork beschlossen. Alle elf Gemeinden haben sich dem Auftrag und der Finanzierung angeschlossen. ...

  • 30.11.2022 – 14:14

    Regierung passt CO2-Verordnung aufgrund von Energiesparmassnahmen an

    Vaduz (ots) - Die im Rahmen der Energiekrise von der Regierung ausgesprochenen Empfehlungen haben Auswirkungen auf die CO2-Emissionen. Um die Umsetzung der Energiesparmassnahmen zu erleichtern, hat die Regierung befristete Erleichterungen im Rahmen der CO2-Verordnung erlassen. Die Verordnungsänderung entspricht der schweizerischen Verordnungsänderung vom 1. Oktober ...

  • 30.11.2022 – 14:11

    Regierung genehmigt Abänderung der Verordnung zum Schutze des Grundwassers

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Abänderung der Verordnung zum Schutze des Grundwassers genehmigt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit der Revision der Verordnung wird der Perimeter des Wasserschutzgebietes im Bereich der Gemeinde Schaan an den aktuellen Stand der hydrogeologischen Erkenntnisse angepasst und damit die ...