Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungs- und Nachtragskredits für den Um- und Ergänzungsbau "Therapiehaus Guler" des VBW in Mauren

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. März 2022 den Bericht und Antrag für die Subventionierung des "Therapiehaus Guler" des Vereins für Betreutes Wohnen in Liechtenstein (VBW) in Mauren zuhanden des Landtags verabschiedet.

Der VBW stellt einen wesentlichen Teil der sozialpsychiatrischen, sozialtherapeutischen und sozialpädagogischen Grundversorgung der Bevölkerung des Landes sicher. Im Therapiehaus Guler werden sozialtherapeutische Dienste für erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen und in Krisensituationen angeboten. Neben tagesklinischen Behandlungen ist die stationäre Aufnahme in die Therapeutische Wohngemeinschaft (TWG) möglich. Raumnot, bauliche Defizite, infrastrukturelle Mängel und veränderte Arbeitsprozesse machen gemäss VBW einen Ergänzungsbau und den Umbau des Bestands erforderlich.

Der VBW beantragt eine Subvention von 50% der subventionsberechtigten Investitionskosten für den Umbau und Ergänzungsbau "Therapiehaus Guler" in Mauren. Die Regierung anerkennt das gemäss Subventionsgesetz notwendige landesweite Interesse des Projekts und hat die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Zweckmässigkeit des Bauvorhabens geprüft.

Für den Gesamtkomplex wurden Anlagekosten in Höhe von CHF 4'650'000 ermittelt. Auf Basis des Subventionsgesetzes können davon CHF 4'220'000 als subventionsberechtigt anerkannt werden. Mit dem verabschiedeten Bericht und Antrag beantragt die Regierung beim Landtag , dem Antrag des VBW auf Ausrichtung einer Landessubvention für den Umbau und Ergänzungsbau "Therapiehaus Guler" stattzugeben und den Verpflichtungskredit in Höhe von 50 Prozent der subventionsberechtigten Anlagekosten (CHF 2'110'000) und den Nachtragskredit in Höhe von CHF 250'000 für das Jahr 2022 zu genehmigen.

Unter der Voraussetzung, dass der Landtag dem Finanzbeschluss zustimmt, ist der Baubeginn für den Neubau für Ende 2022 vorgesehen, derjenige für den Umbau des Bestands für Anfang 2024. Die komplette Fertigstellung des Projekts ist für Oktober 2024 vorgesehen.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Maximilian Rüdisser, Generalsekretär
T +423 236 60 24

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 09.03.2022 – 12:55

    Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des ZMG, der ZPO und des ABGB

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 8. März 2022 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes (ZMG), der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Die Vorlage umfasst drei unterschiedliche Themenbereiche ...

  • 09.03.2022 – 10:11

    Gebühren für Jagdkarten angepasst

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. März 2022 mit der Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Verwaltungskosten und Gebühren durch die Regierung und Amtsstellen die beschlossen. Das Jagdgesetz sieht neu die Möglichkeit vor, Jagdkarten für eine Gültigkeitsdauer von länger als einem Jahr zu lösen. Jagdkarten für Jagdgäste können neu für bis zu drei Jagdjahre, solche für ...