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Fürstentum Liechtenstein

Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des ZMG, der ZPO und des ABGB

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 8. März 2022 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes (ZMG), der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Die Vorlage umfasst drei unterschiedliche Themenbereiche im Zivilrecht. Im ZMG soll eine Delegationsnorm aufgenommen werden, damit bestimmte Aufgaben künftig vom Amt für Justiz anstelle der Regierung wahrgenommen werden können. In der ZPO soll ein Verweisfehler korrigiert werden. Schliesslich soll im ABGB die Verjährungsbestimmung des § 1489a angepasst werden. Es soll eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass die Verjährungsfrist für Entschädigungsklagen im Zusammenhang mit der Besorgung von bestimmten Finanzdienstleistungsgeschäften nicht nur für klassische Schadenersatzansprüche, sondern auch für Herausgabeansprüche gilt. Zudem soll der Wortlaut des geltenden § 1489a ABGB aufgrund von Auslegungsproblemen in der Praxis angepasst werden.

Mit der gegenständlichen Stellungnahme werden die Fragen beantwortet, die seitens des Landtages im Rahmen der ersten Lesung am 5. November 2021 gestellt wurden. Die Fragen betrafen vorwiegend die Delegationsnorm im ZMG sowie die Übergangsbestimmung zur Verjährungsbestimmung in § 1489a ABGB.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42

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