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Fürstentum Liechtenstein

Aufsicht der Kinderbetreuungseinrichtungen

Vaduz (ots)

In Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen die ausserhäusliche Kinderbetreuungseinrichtung (KiTa) möchte das Amt für Soziale Dienste (ASD) einige Aspekte klarstellen. Zu den konkreten Vorwürfen kann sich das Amt nicht äussern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Das ASD ist Aufsichtsbehörde über alle KiTas. Das ASD führt gemäss seinem gesetzlichen Auftrag unangemeldete Kontrollen bei allen Einrichtungen durch. Werden im Rahmen dieser Kontrollen oder durch Beschwerden von Eltern oder Angestellten oder in der Zusammenarbeit mit einem KiTa-Träger Missstände festgestellt, werden Massnahmen verfügt, um diese zu beheben. Dafür kann das ASD Auflagen an den KiTa-Träger erlassen. Besteht der begründete Verdacht, dass Missstände oder mögliche Kindeswohlgefährdungen vorliegen, welche von strafrechtlicher Relevanz sein könnten, ist das Amt verpflichtet, Meldung an die Staatsanwaltschaft zu machen. Diese prüft den Sachverhalt und nimmt allenfalls Ermittlungen auf.

Das ASD kann dem KiTa-Träger Auflagen setzen, mit dem Ziel Missstände zu beseitigen und ein allfällig vorhandenes Risiko für eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Ausserdem kann das ASD Massnahmen setzen, wenn Abweichungen vom Kinder- und Jugendgesetz, der Verordnung zur ausserhäuslichen Betreuung oder den Richtlinien zur ausserhäuslichen Betreuung festgestellt werden. Die Massnahmen bei im Raum stehenden Vorwürfen gegen Mitarbeitende können beispielsweise in Form von einer Anweisung an den Kita-Träger geschehen, dass die betreffende Person bis zur Klärung der Vorwürfe freizustellen ist oder dass die Person nicht mehr unbeaufsichtigt alleine mit Kindern sein darf.

Im vorliegenden Fall wurden dem ASD Ende Juni Vorwürfe bekannt, welche zu einer Reihe von Abklärungen führten. Aufgrund der dem Amt vorliegenden Informationen wurde am 3. Juli 2020 der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung zusammen mit den Protokollen aller Abklärungen zugestellt. Gegenüber der KiTa wurden Auflagen verfügt, um sicherzustellen, dass eine Betreuungssituation hergestellt wird, in der sich die mit den Vorwürfen verbundenen Umstände nicht wiederholen können.

Pressekontakt:

Amt für Soziale Dienste
Hugo Risch, Amtsleiter
T +423 236 72 72

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