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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Waffengesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. September 2018 den Bericht und Antrag zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie sowie die Abänderung des Waffengesetzes verabschiedet.

Die EU hatte am 14. März 2017 eine Änderung der Waffenrichtlinie verabschiedet. Die Richtlinie verfolgt den Zweck, die missbräuchliche Verwendung von Feuerwaffen, deren wesentlicher Bestandteile und von Munition möglichst zu verhindern. Dies soll insbesondere dadurch erfolgen, dass die Regelungen zur Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen und deren wesentlichen Waffenbestandteilen nochmals ausgebaut werden. Im Weiteren wird der Katalog der "verbotenen Waffen", von denen aus Sicht der EU ein hohes Sicherheitsrisiko ausgeht, ausgeweitet. Dabei stehen halbautomatische Waffen im Fokus.

Jäger werden von der Gesetzesvorlage nur marginal tangiert, indem im Einzelfall beim Besitz von sehr vielen vor allem waffenerwerbsscheinspflichtigen Waffen die Aufbewahrung durch die Landespolizei künftig kontrolliert werden könnte. Dasselbe gilt für Sportschützen, ausser sie wollen für die Ausübung ihres Sportes in Zukunft zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen oder halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität erwerben.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Tamara Farrèr
T +423 236 63 24

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