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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Verordnungen nach dem Naturschutzgesetz

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in der Sitzung vom 19. Dezember 2017 zwei Verordnungen nach dem Naturschutzgesetz beschlossen.

Nach dem Naturschutzgesetz kann die Regierung mit Verordnung gewisse Geschäfte dem Amt für Umwelt zur selbständigen Erledigung übertragen. Die entsprechende Verordnung war in Folge einer Abänderung des Naturschutzgesetzes aus rein redaktionellen Gründen neu zu fassen.

Ebenfalls neu gefasst wurde die Verordnung über spezifisch geschützte Pflanzen- und Tierarten. Die Revision des Naturschutzgesetzes hatte für den Schutzstatus nach dem Berner Artenschutzübereinkommen die Begriffe der "geschützten" und der "streng geschützten" Arten eingeführt, was auf Verordnungsebene gleichermassen abzubilden war.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Tatjana Hadermann, Amt für Umwelt
T +423 236 66 05

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