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Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS

Nein zum NAF in der vorliegenden Form - Strassenverkehrsverbände ACS, ASTAG, TCS und die SAB verlangen eine grundlegende Überarbeitung der NAF-Vorlage

Bern (ots)

Die Strassenbenützerorganisationen ACS, ASTAG, TCS und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) können die vorliegende Form der NAF-Vorlage nicht unterstützen. Nicht in Frage kommt für sie die geplante Erhöhung der Mineralölsteuer sowie die Fortsetzung der Quersubventionierung der Schiene durch die Strasse sowie die Vernachlässigung der Berggebiete.

An der heutigen Pressekonferenz in Bern machten die Vertreter des TCS, ACS, ASTAG und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete SAB klar, dass die vom UVEK präsentierte NAF-Vorlage grundlegend überarbeitet werden muss.

Vordringlich sind die verbindliche Beseitigung neuralgischer Engpässe und der Ausbau des schweizerischen Nationalstrassennetzes sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen und vorhandenen finanziellen Mittel. "Angesichts der Bedeutung des Strassennetzes sowie der Entwicklung in den letzten Jahren kann es nur eine Schlussfolgerung für Politik und Behörden geben: Der "Produktionsfaktor Strasse" braucht einen Ausbau. Und zwar rasch!" sagte Josef Jäger, Vizepräsident ASTAG.

Die Strassenverkehrsverbände und die Berggebiete sind nicht bereit, eine Erhöhung der Mineralölsteuer und eine weitere Querfinanzierung von der Strasse zur Schiene zu akzeptieren. Der mögliche zusätzliche Finanzbedarf für die Strassenvorhaben ist vorab über die von der Milchkuhinitiative vorgeschlagenen Massnahmen zu decken. Mathias Ammann, Zentralpräsident ACS: "Der Ansatz der "Milchkuhinitiative", dass die Abgaben der Automobilisten im Rahmen der Mineralölsteuer ausschliesslich dem Strassenverkehr zukommen sollen und damit bereits rund eine Milliarde mehr als heute - aus den wohlgemerkt von uns Automobilisten erhobenen Abgaben - auch zweckgebunden verwendet wird, ist richtig und zwingend." Die Verknüpfung der beiden Vorlagen macht deshalb auch sachlich Sinn.

Inakzeptabel ist zudem, dass im Rahmen der Agglomerationsprogramme bis anhin zu einem grossen Teil Schienenprojekte finanziert worden sind und diese Querfinanzierung trotz der Annahme der FABI-Vorlage im vergangenen Februar mit dem NAF weiter geführt werden soll. Peter Goetschi, Zentralpräsident TCS, verlangt dass die im "Netzbeschluss" enthaltenen Projekte - wie z.B. die Umfahrung Morges - in der NAF-Vorlage berücksichtigt werden. "Die Bedürfnisse des Strassenverkehrs in den Agglomerationen sind enorm. Von jetzt an müssen die Eisenbahnprojekte über FABI finanziert werden."

Bezüglich Ausbau und Substanzerhalt der Strasseninfrastruktur ist auch die Erschliessung der Berggebiete und Randregionen gebührend zu berücksichtigen. Immerhin leisten deren Bewohner mit ihren Steuern, Gebühren und Abgaben ebenfalls einen erheblichen Beitrag an die Infrastrukturfinanzierung. Thomas Egger, Direktor SAB kritisiert, dass die vorgeschlagene Fonds-Architektur die Berggebiete benachteilige: "Der bisher im Infrastrukturfonds vorgesehene Anteil für die Hauptstrassen im Berggebiet soll nach den Vorschlägen des Bundesrates nach 2027 wegfallen. Unverständlich ist ferner aus Sicht der Berggebiete, dass der Netzbeschluss Nationalstrassen (Aufklassierung von 380 km Hauptstrassen ins Nationalstrassennetz) sowie schwierig finanzierbare Hauptstrassen-Grossprojekte nicht in die neue Fonds-Architektur aufgenommen wurden."

Fazit

Die kritische Prüfung der NAF-Vorlage zeigt, dass sie keine der erwarteten Verbesserungen für die Strassenbenützer enthält. , ACS, ASTAG, TCS und SAB können den vorliegenden Entwurf für einen NAF nicht unterstützen und verlangen eine grundlegende Überarbeitung.

Kontakt:

Peter Goetschi, Zentralpräsident TCS, peter.goetschi@tcs.ch, 079 247
23 04

Josef A. Jäger, Vizepräsident ASTAG, josef.jaeger@camiontransport.ch,
071 929 24 24

Mathias Ammann, Zentralpräsident ACS, mathias.ammann@acs.ch, 079 300
54 45

Thomas Egger, Direktor Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für
Berggebiete, thomas.egger@sab.ch, 031 382 10 10

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