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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

1‘440 Mio. Franken im Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Bern (ots)

Der vom Bundesrat errichtete Entsorgungsfonds für
Kernkraftwerke wurde erstmals geäufnet. Die Kernkraftwerkbetreiber
haben letztes Jahr 1'440 Millionen Franken in den Fonds eingezahlt.
Der Entsorgungsfonds deckt die Kosten für die Entsorgung der
radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente nach
Ausserbetriebnahme der schweizerischen Kernkraftwerke.
Mit der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 wurde der
Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke geschaffen. Der Fonds deckt die
Kosten, die durch die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der
abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke
anfallen. In den Jahren 2000 und 2001 hat die Verwaltungskommission
des Fonds dessen Organisation festgelegt und die Anlagerichtlinien
erarbeitet. Zudem wurden eine Zentrale Depotstelle und zehn
Vermögensverwalter eingesetzt. Mit der Führung der Geschäftsstelle
wurde die ATAG Wirtschaftsorganisationen AG in Bern beauftragt.
2001 mussten erstmals Beiträge in den Fonds eingezahlt werden. Die
Betreibergesellschaften der vier Kernkraftwerke haben total 1‘440
Millionen Franken in den Fonds eingebracht. Im Jahr 2002 werden
weitere rund 180 Millionen Franken in den Fonds fliessen. Gemäss der
Verordnung müssen die Betreiber neben den ordentlichen Beiträgen
innerhalb von fünf Jahren diejenigen Beträge in den Fonds einzahlen,
die sie im Falle des Bestehens des Fonds seit Beginn des Betriebs der
Kernkraftwerke hätten bezahlen müssen (Ausnahme Kernkraftwerk
Leibstadt: bis 2009).
Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen
Entsorgungskosten. Dafür rechnen die Betreiber mit einem Finanzbedarf
von rund 13 Milliarden Franken (Preisbasis 31.12.1998). Die Mittel
für die Deckung der Entsorgungskosten werden von den einzelnen
Betreibergesellschaften sukzessive erwirtschaftet und zurückgestellt.
Rund ein Drittel der Kosten fällt vor Betriebsende an. Die Betreiber
bezahlen diesen Teil der Kosten über die laufende Rechnung oder durch
Auflösung von Rückstellungen. Die bis Ende 2000 bereits bezahlten
Kosten beliefen sich auf rund 3,4 Milliarden Franken. Die Berechnung
der Entsorgungskosten wird zur Zeit aktualisiert und anschliessend
von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK)
überprüft.
Neben dem Entsorgungsfonds gibt es seit 1984 den Stilllegungsfonds
für Kernanlagen. Dieser deckt die Kosten, die durch die Stilllegung
und den Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie die Entsorgung der
dabei anfallenden Abfälle entstehen. Diese Kosten belaufen sich auf
1,5 Milliarden Franken (Preisbasis 31.12.1998). Ende 2000 belief sich
das angesammelte Fondskapital auf 940 Millionen Franken. Auch die
Stilllegungskosten werden zur Zeit neu berechnet.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie, Kommunikation
Pressedienst

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