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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Reform zur Stärkung der Volksrechte: eine massvolle Modernisierung Abstimmung vom 9. Februar 2003

Bern (ots)

20.12.2002. Mit der Einführung der allgemeinen
Volksinitiative und der Erweiterung des Staatsvertragsreferendums 
sollen die Volksrechte modernisiert und an die heutigen 
Anforderungen angepasst werden. Am 9. Februar 2003 stimmen Volk und 
Stände über die Änderung der Volksrechte ab.
In keinem anderen Staat verfügt das Volk über derart weitgehende und 
vielfältige Mitbestimmungsrechte wie in der Schweiz. Die Volksrechte 
sind ständig weiterentwickelt und verfeinert worden. Die Vorlage zur 
Reform der Volksrechte reiht sich auf diesem Weg ein und will einen 
Schritt weiter gehen. Sie will in erster Linie Mängel beseitigen, 
indem sie die Volksrechte modernisiert und besser auf die 
Bedürfnisse der Stimmberechtigten ausrichtet.
Die Bemühungen um eine Reform der Volksrechte gehen auf die 
Verfassungsreform zurück. Die Vorlage des Bundesrates für eine 
umfassende Reform scheiterte im Parlament wegen der vorgeschlagenen 
Erhöhung der Unterschriftenzahlen für Initiativen und Referenden. 
Das Parlament nahm die mehrheitsfähigen Vorschläge des Bundesrats 
auf und schnürte ein Paket mit zwei bedeutenden Reformen: der 
Einführung der allgemeinen Volksinitiative und der Erweiterung des 
Staatsvertragsreferendums.
Einführung der allgemeinen Volksinitiative Zunehmend betreffen 
Verfassungsinitiativen nicht eigentlich Verfassungs-, sondern bloss 
Gesetzesbestimmungen. Mit der allgemeinen Volksinitiative sollen 
deshalb künftig 100'000 Stimmberechtigte ein Anliegen auf eine 
Änderung der Verfassung oder eines Gesetzes vortragen können. Die 
Bundesversammlung legt den Text und die Rechtsstufe - Verfassung 
oder Gesetz - fest. Wie heute würde über eine Verfassungsänderung 
eine obligatorische Abstimmung von Volk und Ständen stattfinden, 
eine Gesetzesänderung käme nur vor das Volk, wenn ein Referendum 
dagegen ergriffen würdee. Mit dem neuen Initiativrecht kann das Volk 
neu auch auf Bundesebene Änderungen von Gesetzen vorschlagen, wie 
dies in allen Kantonen bereits heute der Fall ist.
Erweiterung des Staatsvertragsreferendums Da ein immer grösserer 
Teil von Problemen auf internationaler Ebene gelöst wird, sollen die 
Volksrechte beim Staatsvertragsrecht ausgebaut werden. Nach heutigem 
Recht kann nur in vier Fällen das Referendum gegen einen 
Staatsvertrag ergriffen werden: wenn er unbefristet und unkündbar 
ist, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsieht, 
Einheitsrecht für mehrere Staaten schafft oder wenn ihn die 
Bundesversammlung von sich aus dem Referendum unterstellt. Damit das 
Volk schon beim Abschluss aller wichtigen Staatsverträge 
mitbestimmen kann, soll das Staatsvertragsreferendum ausgeweitet 
werden auf alle Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen 
enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen 
erfordert. So kann die politische Debatte schon beim Abschluss des 
Staatsvertrags geführt werden. Ist ein Umsetzungserlass notwendig, 
kann die Bundesversammlung den Staatsvertrag zusammen mit dem Erlass 
in einem Paket dem Referendum unterstellen.
Technische Verbesserungen Neben diesen zwei bedeutenden Reformen 
sieht die Vorlage einige technische Verbesserungen vor. Namentlich 
sollen künftig Pattsituationen bei Abstimmungen über Initiative und 
Gegenvorschlag verhindert werden. Zudem soll die Bundesversammlung 
bei Initiative und Gegenentwurf neu auch ein doppeltes Ja empfehlen 
dürfen und damit die gleichen Möglichkeiten haben wie Parteien und 
Verbände.
Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Luzius Mader, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 02
Werner Bussmann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 47 98

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