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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Doppelbesteuerungsabkommen mit Uruguay ist in Kraft getreten

Vaduz (ots/ikr) -

Nach der Ratifikation beider Vertragsparteien ist am 3. September 2012 das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Uruguay in Kraft getreten. Das Abkommen wurde am 18. Oktober 2010 in Bern unterzeichnet. Es entspricht den aktuellen internationalen Standards und orientiert sich in wesentlichen Teilen am OECD-Musterabkommen. Die liechtensteinische Steuerverwaltung ist die für die Anwendung des Abkommens zuständige inländische Behörde. Es wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 anwendbar sein.

Das Abkommen ist vor dem Hintergrund der internationalen Finanzplatz- und Steuerstrategie des Landes zu sehen, wie sie in der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 zum Ausdruck kommt. Mit dieser bekannte sich Liechtenstein zur Einhaltung der internationalen OECD-Standards zur Transparenz und zum Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten. Zudem ist die Regierung bestrebt, das Netz von Doppelbesteuerungsabkommen in Europa und weltweit auszubauen.

Kontakt:

Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
Katja Gey
T +423 236 60 55

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