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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Urheberrechtsrevision wird vorangetrieben

Bern (ots)

10.06 2005. Der Bundesrat hat das Eidgenössische
Justiz- und Polizeidepartement heute beauftragt, bis Anfang 2006 
einen Entwurf zum revidierten Urheberrechtsgesetz auszuarbeiten. 
Darin soll der Schutz von Werken der Literatur und Kunst sowie von 
damit verbundenen Leistungen der Digitaltechnologie angepasst 
werden.
In der Vernehmlassung hat die Ratifikation der Internetabkommen 
der Weltorganisation für geistiges Eigentum breite Zustimmung 
erhalten. Die konkrete Umsetzung der internationalen Vorgaben wurde 
jedoch aufgrund der verschiedenen Interessen der Kulturschaffenden, 
der Kulturwirtschaft, der Nutzer und der Konsumenten unterschiedlich 
beurteilt.
Die Übernahme der Schutzstandards der beiden Abkommen verlangt 
insbesondere die Einführung eines Umgehungsverbots für technische 
Schutzmassnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren, um die Inhaber von 
Rechten im digitalen Umfeld besser gegen Piraterie zu schützen. 
Umstritten ist aber, wie die Konsumenten vor einem Missbrauch dieser 
Kontrollmöglichkeiten geschützt werden sollen. Der Entwurf soll 
diesbezüglich näher an das europäische Recht herangeführt werden. 
Bei elektronischen Geschäftsmodellen wie "iTunes" soll ein 
umfassendes Umgehungsverbot gelten. Kritisiert wird auch, dass der 
Download von Musik und Filmen ab illegalen Quellen in Tauschbörsen 
nicht klar geregelt wird. Nach geltendem Recht ist der Download zum 
persönlichen Gebrauch eine Privatkopie und damit zulässig. 
Unzulässig ist hingegen das Zurverfügungstellen der eigenen Harddisk 
zum Download von Musik und Filmen durch andere Tauschbörsenbenutzer. 
Das soll auch in Zukunft so bleiben und durch Klarstellung 
hervorgehoben werden.
Die Regelung, wonach die für Privatkopien geschuldete Vergütung 
nicht nur über einen Zuschlag auf die Leerträger, beispielsweise 
CD/DVD-RW, sondern auch auf die Aufnahmegeräte abgegolten werden 
kann, ist auf breiten Widerstand gestossen. Es wird befürchtet, dass 
die Gerätevergütung zu einer Mehrbelastung der Konsumenten und nicht 
zu einer Vereinfachung der Abgeltung der Fotokopierentschädigung im 
betrieblichen Bereich führen wird. Auf die Geräteabgabe soll deshalb 
verzichtet werden. Auch soll vermieden werden, dass 
Leerträgervergütungen bei elektronischen Geschäftsmodellen zu 
Doppelbelastungen der Konsumenten führen.
Breite Zustimmung fand hingegen die gesetzliche Erlaubnis, Werke in 
behindertengerechte Form zu bringen, z. B. durch die Herstellung von 
Hörbüchern.
Revisionsbegehren, die weder die Umsetzung der Internetabkommen noch 
die darauf bezogene EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der 
Informationsgesellschaft betreffen, sollen bei der Überarbeitung der 
Vernehmlassungsvorlage nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte:
Emanuel Meyer, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Tel. 
031 323 53 85

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