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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Partnerschaftsgesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft Vielfältige Vorbereitungen erforderlich

Bern (ots)

05.06.2005. Das Partnerschaftsgesetz ist am Sonntag in
der Volksabstimmung angenommen worden. Bevor gleichgeschlechtliche 
Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen können, müssen allerdings 
noch verschiedene Erlasse des Bundes und der Kantone revidiert, 
Datenbanken angepasst und das Zivilstandspersonal geschult werden. 
Das Partnerschaftsgesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2007 in 
Kraft treten.
Der Bundesrat wird im Rahmen einer Revision der 
Zivilstandsverordnung die notwendigen Ausführungsbestimmungen zum 
Partnerschaftsgesetz (namentlich die Einzelheiten der Eintragung der 
Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt) verabschieden. Auch in den 
Kantonen müssen verschiedene Erlasse revidiert werden. Um das 
Partnerschaftsgesetz umsetzen zu können, müssen ferner die Datenbank 
für das Zivilstandswesen sowie insbesondere die Datenbanken der 
Steuerbehörden und der Einwohnerkontrollen entsprechend angepasst 
werden. Schliesslich müssen die Zivilstandbeamtinnen und –beamten 
geschult und mit der Beurkundung des neuen Zivilstandes vertraut 
gemacht werden.
Weitere Auskünfte:
Informationsdienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18

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