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Eidg. Departement des Innern (EDI)

EDI: Anpassung der AHV/IV-Renten um 2,4% und der AHV/IV/EO-Mindestbeiträge ab 2003

Bern (ots)

Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf
den 1. Januar 2003 an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die 
Renten werden daher um 2,4 % erhöht. Auch die im Rahmen der 
Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs ausgerichteten 
Leistungen werden angehoben. In 2003 werden die untere und obere 
Grenze der sinkenden AHV/IV-Beitragsskala für Selbständigerwerbende 
und Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber angepasst. Der 
AHV/IV/EO- Mindestbeitrag wurde bei 425 Franken jährlich 
festgesetzt.
Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des 
Mischindexes angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- 
und Preisindex entspricht. Die letzte Rentenanpassung erfolgte auf 
den 1. Januar 2001. 2001 stieg der Preisindex um 0,3 % und der 
Lohnindex um 2,5 %. Bis Dezember 2002 wird ein Anstieg des 
Preisindexes um 1,0 % und des Lohnindexes um 1,5 % erwartet. Diese 
Entwicklung erfordert eine Anpassung der AHV/IV-Leistungen um 2,4 %.
Die minimale Altersrente wird von 1030 auf 1055 Franken pro Monat 
und die Maximalrente von 2060 auf 2110 Franken pro Monat erhöht. Die 
Entschädigungen für Hilflose leichten Grades steigen von 206 auf 211 
Franken, jene für Hilflose mittleren Grades von 515 auf 528 Franken 
und jene für Hilflose schweren Grades von 824 auf 844 Franken pro 
Monat. Die Höhe der Pflegebeiträge für hilflose Minderjährige 
steigen auf 7, 18 bzw. 28 Franken pro Tag.
Der Betrag, der pro Jahr im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur 
Deckung des Lebensbedarfs eingerechnet wird, beträgt neu 17 300 
Franken (16 880) für Alleinstehende, 25 950 Franken (25 320) für 
Ehepaare und 9060 (8850) Franken für Waisen.
Die Anpassung der Beitragshöhe an die Entwicklung des Preis- und 
Lohnindexes kann an die Rentenanpassung gekoppelt werden. Bei 
unveränderten Beitragssätzen erhöht sich der AHV/IV/EO- 
Mindestbeitrag von 390 auf 425 Franken jährlich (dieser blieb seit 
1996 unverändert), der Mindestbeitrag der freiwilligen AHV von 648 
auf 706 Franken und jener der freiwilligen IV von 108 auf 118 
Franken. Die ab 2003 geltende Beitragsanpassung betrifft zudem die 
obere und untere Grenze der sinkenden Beitragsskala für 
Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer mit nicht beitragspflichtigem 
Arbeitgeber. Die obere Grenze beträgt neu 50'700 Franken (bisher 
48'300). Für Einkommen unter diesem Betrag und sinkend bis zur 
unteren Grenze der Skala von 8'500 Franken (bisher 7'800 Franken) 
wird ein reduzierter, abgestufter Beitrag erhoben. Bei einem 
Einkommen von unter 8'500 Franken ist der Mindestbeitrag zu 
entrichten.
Kosten der AHV/IV-Leistungsanpassung Die Anpassung der 
AHV/IV-Leistungen führt zu Mehrkosten von rund 866 Millionen 
Franken, wovon 173 Millionen zu Lasten des Bundes und 45 Millionen 
zu Lasten der Kantone gehen. Die Anpassung der Höhe der zur Deckung 
des Lebensbedarfs ausgerichteten AHV/IV- Ergänzungsleistungen 
verursacht zusätzliche Kosten von 9 Millionen Franken, wovon 
2Millionen zu Lasten des Bundes und 7 Millionen zu Lasten der 
Kantone gehen.
Minimale Altersrente	1055 Franken; Erhöhung um 2,4 %
Monatliche Hilflosenentschädigung leicht: 211 Fr. mittel: 528 Fr. 
schwer: 844 Fr.
Pflegebeiträge für hilflose Minderjährige leicht: 7 Fr. mittel: 18 
Fr. schwer: 28 Fr.
EL-Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für Alleinstehende: 17 
300 Fr. für Ehepaare: 25 950 Fr. für Waisen: 9 060 Fr.
Mindestbeiträge - AHV 353 Fr. / IV 59 Fr. / EO 13 Fr. AHV/IV/EO: 425 
Fr. freiwillige AHV: 706 Fr. freiwillige IV: 118 Fr.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:	Tel. 031 322 90 61
	J. Brechbühl, Vizedirektor
	Alters- und Hinterlassenenvorsorge
	Bundesamt für Sozialversicherung
Medienmitteilungen des BSV sowie weitere Informationen finden Sie im 
Internet unter www.bsv.admin.ch
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