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Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)

Krankenversicherung: Der Bundesrat verabschiedet den Tarifvertrag über die Apothekerleistungen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat den gesamtschweizerischen
Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband (SAV) und
"santésuisse" verabschiedet. Wichtigste Änderung: das Einkommen der
Apotheker und Apothekerinnen ist nicht mehr an eine prozentuale Marge
bezogen auf den Medikamentenpreis gebunden, sondern an die bei der
Medikamentenabgabe erbrachten Leistungen. Der Medikamentenpreis
bestimmt nicht mehr allein das Einkommen der Apotheker und
Apothekerinnen, so dass der Anreiz wegfällt, möglichst viele und
teure Packungen abzugeben. Die Vertragspartner verpflichten sich für
die Jahre 2001 und 2002 zur Kostenneutralität. Die Vereinbarung ist
seit dem 1. Juli 2001 wirksam.
vom Parlament im Jahre 2000 verabschiedet und am 1. Januar 2001 in
Kraft gesetzt - wurden mehrere Änderungen eingeführt, zwei davon im
Medikamentenbereich.
- In dem in der Spezialitätenliste aufgeführten Medikamentenpreis
sind die Herstellungs- und Vertriebskosten enthalten, nicht aber die
Kosten für die Medikamentenabgabe an die Versicherten.
Mit der vom BSV eingeführten neuen Berechnungsregel für
Arzneimittelpreise konnte das Preisniveau der Medikamente zu Lasten
der obligatorischen Krankenversicherung durchschnittlich um 10%
gesenkt werden. Bei den billigen Medikamenten ist es zu einer
leichten Preiserhöhung gekommen, während die teuren Medikamente
bedeutend billiger geworden sind.
- Die Medikamentenabgabe durch die Apothekerschaft ist eine
Leistung gemäss KVG. Die Tarifierung dieser Leistungen war Gegenstand
von Verhandlungen und führte zur Ausarbeitung eines
gesamtschweizerischen Tarifvertrages zwischen dem Schweizerischen
Apothekerverband (SAV) und "santésuisse" (ehem. Konkordat der
Schweizerischen Krankenversicherer).
Diese Neuregelung erhöht die Kostentransparenz im
Medikamentenbereich. Sie bringt eine klare Trennung zwischen Beratung
und herkömmlicher Arbeit der Apothekerschaft sowie zwischen
Fabrikations- und Vertriebsanteil der Arzneimittelkosten. Damit wird
der Mechanismus durchbrochen, der die Abgabe von besonders vielen
oder besonders teuren Medikamenten in Form einer prozentualen Marge
belohnt.
Das neue Abgeltungsmodell gilt nur für rezeptpflichtige
Medikamente zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung.
Die Hauptpunkte des Vertrages sind:
Die Vergütung der Apothekerleistung. Diese setzt sich zusammen aus
der Apothekertaxe (Rezeptüberprüfung, Patientenberatung bei der
Arzneimittelabgabe, allfällige Substitution durch ein Generikum) und
der Patiententaxe (Patientendossier führen).
  • Die Kostenneutralität. Apotheker und Versicherer erhoffen sich vom neuen leistungsorientierten Abgeltungsmodell (LOA) eine erhöhte Kostentransparenz und eine bessere Kostenkontrolle. Sie haben sich deshalb bereit erklärt, die Kostenneutralität zu wahren. Das bedeutet, dass das Gesamteinkommen der Apotheker und Apothekerinnen für die Jahre 2001 und 2002 den Vorjahresbetrag nicht übersteigen darf. Falls die Kostenneutralität nicht eingehalten wird, muss der festgelegte Taxpunktwert (Fr. 1,05) landesweit gesenkt werden.
  • Der Kostenstabilisierungsbeitrag. Die Apothekerschaft hat sich bereit erklärt, einen Rabatt von 3,2% auf den Medikamentenpreisen zu gewähren, den sogenannten Kostenstabilisierungsbeitrag. Damit zeigt sie ihre Bereitschaft, die Kostenentwicklung zu bremsen.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Bundesbehörde
regelmässig über die Entwicklung des neuen Abgeltungsmodells zu
informieren. Weiter wurden sie aufgefordert, bei der Umsetzung des
Vertrages Massnahmen vorzusehen, welche die Zielsetzung der 
Patiententaxe (Therapiesicherheit) unterstützen.

Kontakt:

Eidgenössisches Departement des Innern
Presse- und Informationsdienst

Fritz Britt, Vizedirektor
Hauptabteilung Kranken- und Unfallversicherung
Bundesamt für Sozialversicherung
Tel. +41/31/322'90'04

Medienmitteilungen des BSV sowie weitere Informationen finden Sie
im Internet unter www.bsv.admin.ch
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