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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 60/2009 Parteien: X. c. «24 Heures» Beschwerde teilweise gutgeheissen

Ein Dokument

Interlaken (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100018292 heruntergeladen 
     werden -
Thema: Ungenauer Titel / Unvollständige Berichtigung
Zusammenfassung
Verkürzter Titel; unvollständige Berichtigung
Verstösst eine Zeitung gegen die berufsethische Wahrheitspflicht, 
wenn sie auf der Frontseite einen verkürzten Titel und eine falsche 
Bildlegende zu einem ansonsten inhaltlich korrekten Bericht 
veröffentlicht? Und macht eine wenige Tage danach veröffentlichte, 
unvollständige Berichtigung diesen Fehler wieder gut? Mit diesen 
Fragen hatte sich der Presserat aus Anlass einer Beschwerde eines 
Lausanner Polizisten gegen die Zeitung «24 Heures» zu befassen, die 
über ein gegen diesen laufendes Strafverfahren berichtet hatte.
Der Presserat weist darauf hin, dass Verkürzungen auf der 
Frontseite wegen knappem Raum und typographischen Vorgaben 
unumgänglich sind. Dies dürfe aber nicht zu unpräzisen oder gar 
verfälschenden Schlagzeilen führen. Im konkreten Fall anerkannte die 
Zeitung einen «unglücklichen Fehler bei der Titelgebung». Laut dem 
Presserat heilt der inhaltlich korrekte Lauftext des Artikels diesen 
Mangel nicht.
Zur darauffolgenden Veröffentlichung einer Berichtigung durch «24 
Heures» hält der Presserat zudem fest, auch dies hebe die Verletzung 
der Wahrheitspflicht nicht auf. Zudem habe die Zeitung die falsche 
Bildlegende nicht berichtigt.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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