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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahr 2002

(ots)

Im zweiten Halbjahr 2002 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten Halbjahr 2002, nämlich 15‘765 gegenüber 15‘538. Damit waren in der Berichtsperiode insgesamt 23‘460 Anfechtungen hängig, wovon 15‘121 Fälle erledigt werden konnten. Bei den erledigten Fällen kam in 6‘279 Fällen (Vorsemester 6‘906), bzw. 41.53 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies im Einzelnen Mietzinserhöhungen 913 (1‘483) Mietzinssenkungen 367 (355) Anfangsmietzins 117 (100) Kündigungsschutz 1‘880 (1‘980) Mietzinshinterlegung 436 (505) Nebenkosten 406 andere Gründe 2‘160 (2‘483)

In 3‘081 (3‘293) Fällen, bzw. 20.38 %, konnte keine Einigung erzielt 
werden. 
Es betraf dies im Einzelnen 
Mietzinssenkungen	205	(225)
Mietzinserhöhungen	523	(541)
Anfangsmietzinse	55	(82)
Nebenkosten	101
andere Gründe	2‘197	(2‘445)
In 1‘043 (1‘138) Fällen, bzw. 6.90 %, haben die Schlichtungsbehörden 
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen 
den Kündigungsschutz	774	(796)
und die Mietzinshinterlegung	269	(342)
4‘718 (4‘421) Anfechtungen, bzw. 31.20 %, wurden anderweitig 
erledigt. Insbesondere
durch Rückzug oder Nichteintreten	3‘760	(3‘533)
durch Schiedsgericht	91	(171)
8‘339 (7‘635) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
Tel 032 / 654 91 30

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