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Fürstentum Liechtenstein

Verwertungsgesellschaft ProLitteris

Vaduz (ots)

Die ProLitteris ist die schweizerische
Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst. Sie wurde
1974 gegründet. Gestützt auf das liechtensteinische
Urheberrechtsgesetz, LGBl. 1999 Nr. 160, kann sie seit der
erstmaligen Konzessionserteilung durch die Regierung Mitte 1999 auch
in Liechtenstein tätig sein. Die Konzession wurde am 23. Juli 2002 um
5 Jahre verlängert. Die Konzession berechtigt die
Verwertungsgesellschaft ProLitteris zur Verwertung der Urheberrechte
an Werken der Literatur, bildenden Kunst und die Geltendmachung der
Vergütungsansprüche.
Grundsätzlich ist es jedermann erlaubt, Photokopien von
geschützten Werken, so z.B. von Auszügen aus Büchern und Broschüren
oder von Artikeln aus Zeitungen und Zeitschriften, in Betrieben,
öffentlichen Verwaltungen, Vereinen und Institutionen, für die
interne Dokumentation und Information ohne eine besondere Bewilligung
der Urheber zu erstellen. Als Gegenleistungen haben die Urheber (dies
sind Schriftsteller, Autoren, Journalisten etc.) Anspruch auf eine
angemessene Vergütung. Die Tarife für die Vergütungsberechnung werden
vom Amt für Volkswirtschaft geprüft und genehmigt und entsprechen
denjenigen in der Schweiz.
Die ProLitteris hat im Zuge der Einhebung dieser
Urheberrechtsentschädigung im Oktober 2002 verschiedenen
liechtensteinischen Unternehmen, Vereinen und Institutionen ein
Erhebungsformular zugestellt. Die Angaben in diesem Formular dienen
der ProLitteris, die korrekten Rechnungen für die
Fotokopiervergütungen zu erstellen. All diejenigen, welche auf das
erste Schreiben nicht reagiert haben, wurden Anfang November von der
ProLitteris nochmals ersucht, das Formular vollständig ausgefüllt zu
retournieren. Das Amt für Volkswirtschaft informiert nochmals über
die wichtigsten Punkte, welche es in diesem Zusammenhang zu beachten
gilt:
Erhoben wird, ob ein Unternehmen ein Kopiergerät benützt oder
nicht. Wenn dies nicht der Fall ist, fällt man nicht unter den von
der ProLitteris eingeforderten Tarif (Tarif GT 8). Verfügt jemand
hingegen über ein Kopiergerät, ist die Anwendung des Tarifs
grundsätzlich gegeben. Es geht nicht darum, ob man urheberrechtlich
geschützte Literatur kopiert oder nicht. Ausreichend ist die
Tatsache, dass bei Vorhandensein eines Kopiergeräts grundsätzlich die
Möglichkeit besteht, dass urheberrechtlich geschütztes Material
kopiert werden könnte.
Hinsichtlich der Tarifgestaltung wird auf die Homepage der
ProLitteris verwiesen. Auf www.prolitteris.ch finden sich alle
Detailangaben zu den einzelnen Tarifen und Branchen. Beispielsweise
ist der Tarif GT 8 gestaffelt, d.h. der Tarif ist in unterschiedliche
Branchen geteilt und erzielt seine Wirksamkeit erst ab einer gewissen
Anzahl an Arbeitnehmern.
Zur Verdeutlichung soll ein Beispiel dienen: Der Tarif GT 8 kommt
beim Baugewerbe erst ab 15 Angestellten zur Anwendung. Alle
Baubetriebe mit weniger als 15 Arbeitnehmern fallen nicht unter
diesen Tarif. Die Berechung ist zudem gestaffelt. Von 15 - 19
Angestellten bezahlt man im Baugewerbe einen Pauschalbetrag von 30
Franken. Von 20 bis 49 Angestellten beläuft sich die Vergütung auf 50
Franken, etc.
Hinsichtlich des Erhebungsbogens wird empfohlen, diesen auf jeden
Fall auszufüllen und an die ProLitteris zu retournieren. Dabei sollte
zumindest angegeben werden, wie viele Arbeitnehmer im Betrieb sind
und um welche Branche es sich handelt. Mit dieser Information kann
die ProLitteris die Tarifeinstufung vornehmen und feststellen, ob ein
Unternehmen überhaupt zahlungspflichtig wird. Wird der Erhebungsbogen
ignoriert, erfolgt automatisch eine Einschätzung durch die
ProLitteris. Dies kann sich unter Umständen negativ auswirken, da
eine Einschätzung erfolgt, obwohl das Unternehmen eventuell aufgrund
zu geringer Angestelltenzahl gar nicht zur Zahlungspflicht angehalten
wäre.
Auch wer über kein Kopiergerät verfügt, muss dies auf dem
Erhebungsblatt unbedingt vermerken und das Erhebungsformular an die
ProLitteris retournieren.

Kontakt:

ProLitteris,
Universitätsstrasse 94-96
8033 Zürich
Tel. +41/1/368'15'68
Internet: http://www.prolitteris.ch

Volkswirtschaft unter der
Tel. +423/236'68'81 oder
Tel. +423/236'62'93

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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